BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle am Wochenende
Am Freitagvormittag, 6. Februar 2026, kontrollierte die Bundespolizei im Stadtgebiet Kaldenkirchen einen 50-jährigen Serben. Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Krefeld ihn mit einem Haftbefehl wegen Diebstahls mit Waffen sucht. Der Verurteilte wurde verhaftet und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen zur Verbüßung der zehnmonatigen Haftstrafe in das Gefängnis in Willich gebracht.
Im Stadtgebiet Kleve stellte eine Streife einen in Kleve zugelassenen Personenkraftwagen mit einer Fahndungsnotierung zur Zwangsentstempelung der amtlichen Kennzeichen wegen fehlender Haftpflichtversicherung fest. Bei der weiteren Kontrolle stellte sich heraus, dass der 27-jährige Fahrer zudem mit einem Untersuchungshaftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung gesucht wird. Der Mann wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen der Wachtmeisterei beim Amtsgericht Kleve übergeben.
Einen 57-jährigen Marokkaner kontrollierte die Bundespolizei am Airport Weeze bei der Einreise mit einem Flug aus Oujda. Hier ergab die Überprüfung der Personalien, dass der Reisende mit einem Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen Urkundenfälschung gesucht wird. Der Verurteilte zahlte die Geldstrafe in Höhe von 500 Euro bei der Bundespolizei ein und konnte somit die ihm drohende 50-tägige Haftstrafe abwenden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Mann weiterreisen.
Am späten Samstagabend, 7. Februar 2026, kontrollierte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen auf der Autobahn 3 am Grenzübergang Elten-Autobahn einen 29-jährigen Syrer als Mitfahrer in einem Personenkraftwagen bei der Einreise aus den Niederlanden. Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass der Reisende mit einem Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis durch die Staatsanwaltschaft Traunstein gesucht wird. Der Mann zahlte die fällige Geldstrafe in Höhe von 390 Euro bei der Bundespolizei ein und konnte somit die drohende 19-tägige Haftstrafe abwenden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte er seine Reise fortsetzen.
Am Sonntagmittag, 8. Februar 2026, überprüfte die Bundespolizei am Bahnhof in Emmerich einen 22-jährigen Deutschen. Hier ergab die Überprüfung der Personalien, dass ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Wuppertal wegen gefährlicher Körperverletzung gegen ihn vorliegt. Der Gesuchte hat hiernach noch eine Restfreiheitsstrafe von 401 Tagen zu verbüßen Der Mann wurde vor Ort verhaftet und nach Anschluss der polizeilichen Maßnahmen auf der Dienststelle zum Haftantritt in das Gefängnis in Kleve gebracht.
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