Bundespolizei – Viele Messer und einen verbotenen Totschläger bei Kontrollen auf den Bahnhöfen Kiel und Lübeck festgestellt.
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Die Bundespolizeiinspektion Kiel stellte am Wochenende bei Kontrollen auf den Bahnhöfen Kiel und Lübeck diverse Verstöße gegen das Mitführverbot von Waffen und Messern fest. Ein Messer wurde bei einem Ladendiebstahl mitgeführt und der Ladendedektiv mit Reizstoff bedroht.
Am 15.02.2026 gegen 14:30 Uhr kam es zu einem Ladendiebstahl in einem Lebensmittelmarkt im Bahnhof Lübeck. Ein 14-jähriger Deutscher wollte mit einer unbezahlten Tafel Schokolade den Markt verlassen. Ein Ladendetektiv beobachtete ihn dabei und stellte ihn im Anschluss außerhalb des Geschäfts. Der Jugendliche drohte dem Detektiv daraufhin mit einem Reizstoffsprühgerät. Dieser konnte ihm das Spray dann jedoch abnehmen und den Täter in den Laden führen. Durch die hinzugezogene Streife der Bundespolizei wurden bei dem jungen Mann noch eine Flasche Korn und zudem -2- zugriffsbereite Messer fest- und sichergestellt. Der 14-jährige wurde nach Anzeigenaufnahme an einen Erziehungsberechtigten übergeben und muss sich nun u. a. wegen Bedrohung und schwerem räuberischen Diebstahl verantworten.
Eine Kontrolle eines 35-jährigen Polen brachte im Kieler Bahnhof am 14.02.2026 gegen 01:20 Uhr einen selbstgebauten Totschläger mit 40 cm Länge und 19 cm Kugelumfang zutage. Totschläger sind bauartbedingt dazu bestimmt, durch Muskelkraft und Schleuderbewegung mit flexibler Beschwerung Verletzungen beizubringen. Sie sind gem. Waffengesetz verboten. Der Totschläger wurde sichergestellt und der Pole im Anschluss mit einer Strafanzeige nach dem Waffengesetz entlassen.
Ein 28-jähriger Deutscher hatte am 13.02.26 gegen 21:45 Uhr bei einer Kontrolle im Kieler Bahnhof in seiner Bauchtasche knapp 40 Gramm Cannabis dabei. Im öffentlichen Raum ist der Besitz nur bis zu 25 Gramm erlaubt. Das Rauschmittel wurde sichergestellt und der 28-jährige mit einer Strafanzeige nach dem Konsumcannabisgesetz entlassen.
Über das Wochenende wurden zudem bei vier deutschen, zwei polnischen und einem ukrainischen Staatsangehörigen weitere unerlaubt geführte Messer festgestellt. Alle Messer wurden sichergestellt und entsprechend zur Anzeige gebracht.
Die Bundespolizeiinspektion Kiel weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass das Führen von Waffen und Messern im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr gem. Landesverordnung Schleswig-Holstein und Waffengesetz verboten ist und entsprechend sanktioniert wird. Führen bedeutet, mit drei oder wenigen Handgriffen darauf Zugriff haben. Informieren Sie sich im Vorwege um Sanktionen zu vermeiden.
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