BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle am Karnevalswochenende
Am Freitagvormittag, 13. Februar 2026, kontrollierte die Bundespolizei am Bahnhof Gronau einen 58-jährigen Deutschen. Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Münster ihn wegen Erschleichen von Leistungen mit zwei Haftbefehlen gesucht hat. Zum einen hatte ihn das Amtsgericht Steinfurt zu einer Geldstrafe von 1050 Euro und zum anderen hat ihn das Amtsgericht Gronau zu einer achtmonatigen Haftstrafe verurteilt. Bei einer Durchsuchung der Person konnten zudem 150 Gramm Amphetamin sowie eine gefälschte 50 Euro Banknote aufgefunden und sichergestellt werden. Hierfür muss er sich in einem gesonderten Strafverfahren verantworten. Der Gesuchte wurde durch die Bundespolizei verhaftet und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen zur Verbüßung der achtmonatigen Haftstrafe in die Justizvollzugsanstalt nach Münster gebracht.
Im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen auf der Bundesautobahn 3 kontrollierte die Bundespolizei am 16. Februar 2026 Reisende in einem grenzüberschreitenden Reisebus. Hierbei wurden auch die Personalien eines 28-jährigen Deutschen mit den polizeilichen Datenbeständen abgeglichen. Bei der Überprüfung ist eine Fahndungsausschreibung der Staatsanwaltschaft Mainz bekannt geworden. Hiernach wurde der Mann vom Amtsgericht Mainz wegen Diebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Die Bundespolizei verhaftete den Gesuchten und übergab ihn nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen an die Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt Kleve.
Einen 23-jährigen Österreicher kontrollierte die Bundespolizei am Airport Weeze am Rosenmontag bei der Einreise mit einem Flug aus Paphos. Hier ergab die Überprüfung der Personalien, dass der Reisende mit einem Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Traunstein wegen einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz gesucht wird. Der Verurteilte zahlte die Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro zuzüglich 108 Euro Verfahrenskosten bei der Bundespolizei ein und konnte somit die ihm drohende 80-tägige Haftstrafe abwenden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Mann weiterreisen.
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