Bundespolizeidirektion München: Mehrere Fahndungserfolge bei Kontrollen im Grenzraum
Am Dienstagvormittag (17. Februar) kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Freilassing einen 37-jährigen gambischen Staatsangehöriger als Insasse eines grenzüberschreitenden Fernverkehrzuges. Der Mann konnte bei der Kontrolle keine Ausweisdokumente vorlegen. Eine fahndungsmäßige Überprüfung seiner mündlich angegebenen Personalien ergab, dass gegen ihn ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vorlag, weswegen der Mann eine Freiheitsstrafe von 9 Monaten zu verbüßen hat. Zudem lagen gegen ihn zwei weitere Ausschreibungen vor. Ein Abgleich im Ausländerzentralregister ergab darüber hinaus, dass gegen den 37-Jährigen ein Einreise- und Aufenthaltsverbot, noch bis September 2028 besteht. Vor diesem Hintergrund besteht der Verdacht der versuchten unerlaubten Einreise entgegen eines bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbots. Im Rahmen der anschließenden Durchsuchung wurden 1,56 Gramm einer Marihuana-Tabak-Mischung aufgefunden. Somit besteht daher zusätzlich der Verdacht eines Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde der 37-Jährige noch am selben Tag in eine nahegelegene Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Am selben Tag wurde ein 37-jähriger rumänischer Staatsangehöriger am Bahnhof Freilassing kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft München I zur Strafvollstreckung wegen räuberischen Diebstahls. Der Verurteilte hat eine Restfreiheitsstrafe von 354 Tagen aus einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten zu verbüßen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann ebenfalls einer Justizvollzugsanstalt zugeführt.
An der Kontrollstelle auf der BAB 8 wurde ein 23-jähriger türkischer Staatsangehöriger als Insasse eines kroatischen Reisebusses kontrolliert. Der Mann weigerte sich seine Ausweisdokumente aushändigen. Bei der daraufhin folgenden Personendurchsuchung wurden in der Unterhose sein türkischer Reisepass und in einer Socke seine türkische ID-Karte aufgefunden. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung stellten die Beamten fest, dass gegen den Mann eine Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft Stuttgart aufgrund des Erschleichens von Leistungen vorlag. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde der 23-jährige wegen des Verdachts der versuchten unerlaubten Einreise nach Österreich zurückgewiesen.
Darüber hinaus wurde ein 21-jähriger russischer Staatsangehöriger am Dienstagabend (17. Februar) in einem Nahverkehrszug kontrolliert, der sich lediglich mit einer österreichischen Asylverfahrenskarte auswies. Eine fahndungsmäßige Abfrage seiner Personalien ergab eine Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft Nürnberg aufgrund des Verdachts einer Körperverletzung. Des Weiteren konnte festgestellt werden, dass gegen den Mann eine Ausweisungsverfügung der Ausländerbehörde Kempten vorlag. Das damit verbundene Einreise- und Aufenthaltsverbot noch bis Dezember 2031 befristet. Aufgrund des Verdachts der unerlaubten Einreise entgegen eines bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbotes wurde der 21-Jährige nach Österreich zurückgewiesen.
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