Polizeieinsätze mit E-Scooterfahrenden – zwei Leichtverletzte
Schülerinnen stürzen, Mann fährt unter Betäubungsmitteleinfluss
Bei zwei Polizeieinsätzen am Dienstagnachmittag (24. Februar) mit E-Scooterfahrenden in Kerpen und in Bergheim-Glessen sind zwei Schülerinnen (12, 14) leicht verletzt worden und ein Mann (58) steht im Verdacht unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gefahren zu sein. Rettungskräfte brachten eine Schülerin in ein Krankenhaus.
Gegen 17.45 Uhr erhielt die Polizei Kenntnis von einem Alleinunfall zweier Minderjähriger an der Jahnstraße in Kerpen. Die Schülerinnen seien gemeinsam auf einem E-Scooter gefahren sollen und ohne Fremdeinwirkung gestürzt seien. Eine der Schülerinnen verletzte sich dabei so stark, dass sie in einem Krankenhaus behandelt werden musste. Ihre Mitfahrerin konnte nach einer Behandlung vor Ort entlassen werden.
Etwa zeitgleich kontrollierten Polizeikräfte in Bergheim-Glessen einen E-Scooterfahrer. Aufgrund seiner körperlichen Auffälligkeiten bestand schnell der Verdacht des Drogenkonsums. Ein freiwilliger Vortest zeigte ein positives Ergebnis für Kokain und Amphetamin an. Die angeordnete Blutprobe entnahm ein Arzt im Krankenhaus. Die Beamten leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
E-Scooter sind Elektrokleinstfahrzeuge und keine Spielzeuge. Daher weist die Polizei Rhein-Erft-Kreis erneut auf die wichtigsten Informationen zur Nutzung von E-Scootern hin:
- Das Mindestalter für die Nutzung von E-Scootern ist 14 Jahre.
- E-Scooter unterliegen der Versicherungspflicht.
- Die Nutzung eines E-Scooters zu zweit ist nicht erlaubt.
- Für E-Scooterfahrende gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für
Autofahrer.
- Wer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln ein Fahrzeug führt,
verstößt gegen das Straßenverkehrsgesetz (StVG). Dies kann
führerscheinrechtliche Konsequenzen haben.
- E-Scooter dürfen nicht auf Gehwegen gefahren werden.
- Das Tragen von Helmen wird empfohlen. Eine Helmpflicht besteht
nicht. (hw)Rückfragen von Medienvertretern bitte an:
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