Schweriner Polizei stoppt erneut Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss
Am Donnerstagabend stellten Beamte der Polizei Schwerin innerhalb kurzer Zeit mehrere Fahrzeugführer fest, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln am Straßenverkehr teilnahmen.
Gegen 20:00 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte in der Hamburger Allee einen 26-jährigen Deutschen aus Schwerin, der mit einem E-Scooter unterwegs war. Ein durchgeführter Drogenvortest reagierte positiv auf THC.
Nur etwa eine halbe Stunde später, gegen 20:30 Uhr, fiel den Beamten in der Pankower Straße eine 33-jährige Deutsche aus Schwerin auf, die ebenfalls mit einem E-Scooter unterwegs war. Auch hier ergab der Vortest eine Beeinflussung durch THC. Zudem reagierte der Test positiv auf Amphetamin und Methamphetamin.
Nahezu zeitgleich kontrollierten Polizeikräfte in der Kantstraße einen 24-jährigen Deutschen. Dieser führte ebenfalls einen E-Scooter im öffentlichen Verkehrsraum. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,7 Promille.
In allen drei Fällen wurde den Fahrern die Weiterfahrt untersagt und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. In den beiden erstgenannten Fällen wurden zudem Blutprobenentnahmen durchgeführt.
Darüber hinaus kontrollierten Beamte kurz vor Mitternacht in der Gadebuscher Straße einen 45-jährigen deutschen Autofahrer. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,19 Promille. Der Mann aus dem Amt Stralendorf überschritt damit die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit. Es erfolgten die Sicherstellung seines Führerscheins sowie die Entnahme einer Blutprobe. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass E-Scooter rechtlich als Kraftfahrzeuge eingestuft sind. Für ihre Nutzung gelten daher die gleichen verkehrsrechtlichen Vorschriften wie für andere motorisierte Fahrzeuge. Wer mit 0,5 Promille oder mehr einen E-Scooter führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld, Punkten im Fahreignungsregister sowie einem Fahrverbot rechnen. Bereits ab 0,3 Promille kann bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen oder bei einem Unfall eine Strafbarkeit in Betracht kommen.
Auch der Konsum von Betäubungsmitteln ist mit der Teilnahme am Straßenverkehr nicht vereinbar. Bereits der Nachweis bestimmter Wirkstoffe wie THC, Amphetamin oder Methamphetamin im Blut kann eine Ordnungswidrigkeit begründen.
Die Polizei appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, sich der Verantwortung im Straßenverkehr bewusst zu sein und konsequent auf Alkohol und Drogen zu verzichten, wenn ein Fahrzeug geführt wird - unabhängig davon, ob es sich um einen Pkw oder einen E-Scooter handelt.
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