Heidekreis: Etliche Fahrten ohne Versicherung
02.03.2026 / Etliche Fahrten ohne Versicherung
Heidekreis: Die Polizeiinspektion Heidekreis hatte bereits in der vergangenen Woche über verschiedene Kanäle auf den Beginn des neuen Versicherungsjahres zum 01.03.2026 hingewiesen. Seit diesem Zeitpunkt dürfen Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen - darunter Mofas, Roller, Kleinkrafträder bis 50 ccm, E-Scooter, S-Pedelecs sowie motorisierte Krankenfahrstühle - nur noch mit dem für das Jahr 2026 gültigen schwarzen Kennzeichen am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen (siehe auch https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/59460/6223078).
Dennoch stellten Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Heidekreis bereits am Sonntag zahlreiche Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz fest. Sämtliche festgestellten Verstöße betrafen E-Scooter, die noch mit abgelaufenem Versicherungsschutz im Straßenverkehr geführt wurden. Das Führen eines Fahrzeugs ohne gültigen Versicherungsschutz stellt eine Straftat dar und wird in der Regel mit einer Geldstrafe geahndet. Deutlich schwerwiegender können jedoch die finanziellen Folgen sein, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt. In solchen Fällen müssen entstandene Schäden regelmäßig aus eigener Tasche beglichen werden. Besonders bei Personenschäden können die finanziellen Folgen schnell ein erhebliches Ausmaß erreichen.
Bei einer Kontrolle stellten die Einsatzkräfte darüber hinaus fest, dass ein 18-jähriger E-Scooter-Fahrer zudem noch unter Drogeneinfluss stand. Ein entsprechender Drogenvortest reagierte positiv auf THC und Kokain. Dem Soltauer wurde daraufhin eine Blutprobe entnommen. Gegen ihn wurden entsprechende Strafverfahren eingeleitet.
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