Bundespolizeidirektion München: Bundespolizei Waidhaus verweigert neun Personen die Einreise – Strafverfahren wegen unerlaubter Einreiseversuche eingeleitet
Waidhaus - Bei Grenzkontrollen an der A6 bei Waidhaus haben Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus neun Personen die Einreise nach Deutschland verweigert. Die Betroffenen wurden nach Tschechien beziehungsweise in ihre Heimatländer zurückgewiesen. Gegen mehrere Personen leitete die Bundespolizei Strafverfahren wegen versuchter unerlaubter Einreise ein.
Am Freitagmorgen kontrollierten die Beamten einen 25-jährigen Ukrainer, der als Insasse in einem Fernreisebus auf der Route Krakau-Den Haag unterwegs war. Der Mann wies sich lediglich mit seinem ukrainischen Reisepass aus. Zusätzlich legte er ein slowakisches Dokument vor, das ihn jedoch nicht zum Reisen im Schengenraum berechtigt. Da dem Mann ein erforderliches Visum oder ein Aufenthaltstitel fehlte, wiesen die Beamten ihn nach Tschechien zurück.
In den frühen Morgenstunden desselben Tages überprüften Bundespolizisten einen 41-jährigen Moldauer in einem Fernreisebus von Prag nach Paris. Bei der anschließenden Überprüfung seiner Daten im europäischen Fahndungsregister stellten die Beamten jedoch fest, dass die tschechischen Behörden gegen den Mann eine Ausweisung aus der Tschechischen Republik sowie die Rückkehr in sein Heimatland angeordnet hatten. Zudem hatte er die zulässige Aufenthaltsdauer von 90 Tagen im Schengenraum um weitere 90 Tage überschritten. Auch er wurde nach Tschechien zurückgewiesen.
Am Freitagmittag stellten die Beamten einen 24-jährigen Türken in einem Fernreisebus von Prag nach Lyon fest. Er legte einen türkischen Reisepass sowie ein darin eingeklebtes polnisches Visum vor. Da der Gültigkeitszeitraum des Visums jedoch bereits überschritten war, verweigerten die Beamten die Einreise und wiesen den Mann nach Tschechien zurück. Gegen ihn leiteten sie ein Strafverfahren wegen versuchter unerlaubter Einreise ein.
In der Nacht auf Samstag kontrollierten Bundespolizisten einen 34-jährigen Usbeken, der als Passagier in einem Fernreisebus auf der Route Prag-Mailand unterwegs war. Der Mann legte neben seinem usbekischen Reisepass eine kroatische Aufenthaltserlaubnis vor, die bereits für ungültig erklärt worden war. Bei der Durchsuchung seiner Sachen fanden die Beamten außerdem eine litauische Aufenthaltserlaubnis, die ebenfalls ihre Gültigkeit verloren hatte. Die Beamten verweigerten dem Mann die Einreise und wiesen ihn nach Tschechien zurück.
Im selben Bus stellten die Beamten zudem einen 18-jährigen Ukrainer fest. Er händigte den Bundespolizisten einen gültigen ukrainischen Reisepass sowie eine polnische Asylregistrierung aus. Da diese Dokumente nicht zur Einreise nach Deutschland berechtigen und weitere Aufenthaltsdokumente fehlten, wiesen die Bundespolizisten auch diesen Mann nach Tschechien zurück und leiteten ein Strafverfahren gegen ihn ein.
Am frühen Samstagmorgen kontrollierten die Beamten einen 50-jährigen Ukrainer in einem Fernreisebus. Der Mann führte lediglich einen ukrainischen Reisepass mit sich, in dem sich ein bereits abgelaufener deutscher Aufenthaltstitel befand. Weitere Dokumente konnte er nicht vorlegen. Bei der Fahndungsüberprüfung stellten die Beamten zudem fünf Aufenthaltsermittlungen wegen des Verdachts auf Computerbetrug fest, darunter eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Leipzig. Die Beamten wiesen den Mann nach Tschechien zurück und informierten die zuständigen Behörden.
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Alexander Högen
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und die Gewährleistung der Sicherheit von Bahnreisenden.
Auf der Grundlage des Schengener Grenzkodex bekämpfen die Waidhauser
Bundespolizisten grenzüberschreitende Kriminalität in enger
Zusammenarbeit mit der bayerischen und tschechischen Polizei sowie
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Im bahnpolizeilichen Aufgabenspektrum setzt die BPOLI Waidhaus einen
Schwerpunkt bei der Kriminalprävention und der Gefahrenvorsorge.