Allgemeinverfügungen erlassen – Einschränkungen im Bezirk Mitte

Anlässlich des Besuchs eines Staatsgastes hat die Polizei Berlin für den Bezirk Mitte drei temporäre Allgemeinverfügungen zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erlassen. Gemäß § 17 Absatz 1 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG Bln) sowie § 14 Absatz 1 und 2 VersFG BE, jeweils in Verbindung mit § 1 Absatz 1 des Gesetzes über das Verfahren der Berliner Verwaltung (VwVfG BE) in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in der jeweils geltenden Fassung, sind die Ausübung der Versammlungsfreiheit und das Führen von Waffen und Messern in folgenden Grenzen untersagt: Norden Lennéstraße ab Bellevuestraße bis Ebertstraße, einschließlich beider Gehwegseiten Osten Ebertstraße beginnend ab Lennéstraße bis südlicher Kreuzungsbereich Potsdamer Platz/Leipziger Platz, einschließlich der östlichen Gehwegseite der Ebertstraße Süden Potsdamer Straße vom südlichen Kreuzungsbereich Potsdamer Platz bis Potsdamer Platz 1 Westen Potsdamer Platz 1 in nördliche Richtung bis Bellevuestraße sowie Bellevuestraße bis Lennéstraße einschließlich der Gehwege Norden Paulstraße ab Hausnummer 20 in südlicher Richtung einschließlich der Gehwege sowie der Lutherbrücke und der John-Foster-Dulles-Allee einschließlich des nördlichen Gehwegs bis zum Großfürstenplatz Osten Spreeweg einschließlich der Gehwege und des vom Spreeweg über die Bellevueallee bis zum Großfürstenplatz verlaufenden Weges durch den Großen Tiergarten, Süden Großer Stern einschließlich 50 Meter einmündend in die angrenzende Straße des 17. Juni sowie die Hofjägerallee einschließlich der Gehwege und der gesamten Mittelinsel der Siegessäule einschließlich der Gehwege Westen Spreeweg ab Großer Stern bis Lutherbrücke einschließlich der Gehwege sowie Bellevue-Ufer bis auf Höhe des nordwestlichen Endes des Teiches im Schlosspark Bellevue Norden Bettina-von-Arnim-Ufer von Höhe Haus der Kulturen der Welt weiter in nordöstliche Richtung über das Ludwig-Erhard-Ufer bis Konrad-Adenauer-Straße einschließlich des südlichen Gehwegs sowie der Brücken Moltkebrücke, Gustav-Heinemann-Brücke und Kronprinzenbrücke Osten Konrad-Adenauer-Straße in südliche Richtung bis zur Paul-Löbe-Allee einschließlich der Gehwege, weiter Paul-Löbe-Allee bis auf Höhe Annemarie-Renger-Straße und südlich über den Platz der Republik bis zur Scheidemannstraße Süden Von Scheidemannstraße ausschließlich der Gehwege, weiter in westliche Richtung geradlinig über Grünanlagenweg bis einschließlich Große Querallee Westen Große Querallee vom Grünanlagenweg bis Paul-Löbe-Allee weiter in westliche Richtung bis Bettina-von-Arnim-Ufer einschließlich der Gehwege So Sie die Möglichkeit haben, empfehlen wir, die betroffenen Straßenzüge weiträumig zu umfahren. Um als anwohnende oder berechtigte Person die abgesperrten Bereiche reibungslos betreten zu können, führen Sie bitte Ihr Personaldokument und Ihren Dienst- oder Betriebsausweis als Legitimation bei sich. Die Nutzung des Gemeingebrauchs öffentlicher Flächen für öffentliche Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel sowie das Führen von Waffen und Messern, ist in den fest definierten Bereichen nicht gestattet. Eine Übersicht zur räumlichen Ausdehnung und weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Datei zur Allgemeinverfügung. Die Allgemeinverfügung, die Begründung und die Lagepläne können auf der folgenden Polizeidienststelle eingesehen werden: • Polizeiabschnitt 27/28, Alt-Moabit 145, 10557 Berlin. Pressearbeit und Erreichbarkeit