Bundespolizeidirektion München: Kontrollen über Ostern führen zu zahlreichen Treffern
Ein arbeitsintensives Osterwochenende (3. bis 6. April) liegt hinter der Bundespolizeiinspektion Freilassing. Im Rahmen zahlreicher Kontrollen und Maßnahmen stellten die Einsatzkräfte mehrere Verstöße gegen das Aufenthalts-, Waffen- und Betäubungsmittelgesetz fest. Zudem konnten Fahndungstreffer erzielt und bestehende Haftbefehle vollstreckt werden.
Am Samstag (4. April) überprüften Einsatzkräfte in Adelstetten einen 34-jährigen türkischen Staatsangehörigen, der als Fahrgast eines Uber-Fahrzeugs unterwegs war. Der Fahrer selbst hatte zuvor die Bundespolizei verständigt, da ihm das Verhalten seines Fahrgastes ungewöhnlich erschien. Bei der Kontrolle konnte der Mann lediglich seinen türkischen Reisepass vorlegen. Ein Datenabgleich ergab, dass er bereits am selben Tag nach Österreich zurückgewiesen worden war. Damit bestand gegen ihn der Verdacht der unerlaubten Einreise sowie des unerlaubten Aufenthalts. Zur Verhinderung einer erneuten Wiedereinreise wurde seine Rückführung vom Flughafen München in die Türkei auf dem Luftweg veranlasst, die noch am selben Tag gegen 19:30 Uhr erfolgte.
Ebenfalls am Samstag, gegen 15:00 Uhr, kontrollierten Einsatzkräfte am Bahnhof in Traunstein einen 23-jährigen Kolumbianer. Da dieser sich nicht ausweisen konnte, bestand auch hier der Verdacht der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthalts. Der Datenabgleich ergab zudem einen aktuellen Haftbefehl des Amtsgerichts Bamberg. Wegen Diebstahls war der Mann im August 2024 zu einer Einheitsjugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Zum Zeitpunkt der Kontrolle hatte er noch eine Restfreiheitsstrafe von 184 Tagen zu verbüßen, weswegen er noch am selben Tag in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert wurde.
Bei einer grenzpolizeilichen Einreisekontrolle in einem grenzüberschreitenden Zug überprüften Einsatzkräfte ebenfalls am 4. April einen 33-jährigen polnischen Staatsangehörigen. Dabei stellten sie fest, dass gegen ihn sieben offene Aufenthaltsermittlungen sowie vier Haftbefehle vorlagen. Zudem konnte er keinen gültigen Fahrschein vorweisen, sodass zudem der Verdacht des Erschleichens von Leistungen bestand. Die Haftbefehle waren allesamt aufgrund von Diebstahlsdelikten erlassen worden, die Aufenthaltsermittlungen unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, Diebstahl und Bedrohung. Am Folgetag wurde der Mann einem Richter vorgeführt und anschließend in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Am Sonntag (5. April) kontrollierten Einsatzkräfte an der Kontrollstelle auf der A8 einen 22-jährigen rumänischen Staatsangehörigen, nach dem aufgrund eines Untersuchungshaftbefehls der Staatsanwaltschaft Traunstein wegen gefährlicher Körperverletzung gesucht wurde. Der Mann wurde einem Richter vorgeführt und anschließend in eine Justizvollzugsanstalt verbracht, wo er nun auf den Beginn seines Verfahrens wartet.
Einen Tag später, am Ostermontag (6. April) überprüften Bundespolizisten am Bahnhof in Traunstein einen 26-jährigen Deutschen. Dabei stellten sie fest, dass gegen ihn zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaften Potsdam und Berlin vorlagen. In beiden Fällen wurde wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach dem Mann gefahndet. Bei der Durchsuchung seines mitgeführten Geldbeutels wurde zudem ein totalgefälschter deutscher Führerschein aufgefunden, sodass zusätzlich der Verdacht der Urkundenfälschung besteht. Die geforderten Geldstrafen in Höhe von insgesamt 29.376 Euro konnte der Mann nicht begleichen, weswegen er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert wurde.
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