260416-2. „ROADPOL Speed“ – Bilanz einer hamburgweiten Verkehrskontrolle

Zeiten: 15.04.2026, 06:00 Uhr - 22:00 Uhr; Orte: Hamburger Stadtgebiet Unter der Leitung der Verkehrsdirektion 1 (VD 1) nahm die Polizei Hamburg am Mittwoch nahezu ganztägig an der europaweiten Verkehrssicherheitsaktion "ROADPOL Speed" teil und führte im gesamten Hamburger Stadtgebiet mobile und stationäre Verkehrskontrollen durch. Mit dem Fokus auf Geschwindigkeitsmissachtungen von Kraftfahrzeugführenden stellten die Einsatzkräfte zahlreiche Geschwindigkeitsverstöße fest und leiteten mehrere Ermittlungsverfahren ein. Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und sogenannte Aggressionsdelikte im Straßenverkehr gehören weiterhin zu den Hauptursachen für Verkehrsunfälle. So wurden im vergangenen Jahr bei über 1.260 Verkehrsunfällen Personen infolge von Geschwindigkeitsverstößen und Missachtungen des erforderlichen Sicherheitsabstands verletzt. Mit einem Anteil von annähernd 15 Prozent waren dies die vorherrschenden Unfallursachen. Aus diesem Grund ist die Geschwindigkeitsüberwachung ein fester und ständiger Bestandteil der Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei Hamburg. Im Rahmen der europaweiten Verkehrssicherheitsaktion "ROADPOL Speed" führten über 260 Polizistinnen und Polizisten der Verkehrsdirektionen, der Polizeikommissariate und der Landesbereitschaftspolizei sowie Nachwuchskräfte der Akademie der Polizei und Angestellte im Polizeidienst mobile und stationäre Verkehrskontrollen durch. Im Kontrollzeitraum wurden mithilfe aller zur Verfügung stehenden mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen und Handlasermessgeräte sowie durch eine erste Auswertung der stationären Messanlagen insgesamt knapp 3.390 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt. Die Einsatzkräfte überprüften darüber hinaus 570 Fahrzeuge und 604 Personen und leiteten unter anderem folgende Ermittlungsverfahren ein: Straftaten: - 8 × Fahren ohne Fahrerlaubnis - 4 × Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz - 1 × Fahren unter dem Einfluss von Alkohol - 1 × sonstiges StrafverfahrenOrdnungswidrigkeiten: - 158 × Verstöße im ruhenden Verkehr - 36 × verbotswidrige Handynutzung (davon 3 Radfahrende) - 13 × Verstöße gegen die Anschnallpflicht - 4 × Missachtung des Überholverbots - 114 × Fehler beim Abbiegen oder Wenden - 2 × Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln - 1 × Kind nicht oder nicht ordnungsgemäß gesichert - 17 × Missachtung roter Ampeln (davon 2 Radfahrende) - 14 × sonstige VerstößeDarüber hinaus stellten die Polizeikräfte insgesamt 32 Mängelmeldungen - zum Beispiel wegen technischer Mängel oder nicht mitgeführter Dokumente - aus. Im Rahmen der Präventionsarbeit führte die Verkehrsdirektion 6 zahlreiche Aufklärungsgespräche und verteilte Informationsmaterialien, insbesondere an die ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Des Weiteren kam es im Verlauf der Kontrollaktion zu folgenden Besonderheiten: Im Zuge einer Verkehrskontrolle aufgrund eines nicht angelegten Sicherheitsgurtes hielten die Beamtinnen und Beamten einen Autofahrer (62, deutsch) an. Bei der Überprüfung nahm einer der Polizisten Atemalkoholgeruch wahr, woraufhin der Fahrer das Angebot eines Atemalkoholtests annahm. Nachdem das Gerät 1,35 Promille anzeigte, wurde dem Mann die Weiterfahrt untersagt und ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr (absolute Fahruntüchtigkeit) eingeleitet. Polizistinnen und Polizisten der Dienstgruppe Autoposer hielten gestern einen Porsche Cayenne an. Bei der Überprüfung stellten die Spezialistinnen und Spezialisten fest, dass der Endschalldämpfer des Autos augenscheinlich mittels einer Flex aufgetrennt und anschließend ein durchgehendes Rohr installiert worden war. Durch die Manipulation des Schalldämpfers war das Standgeräusch des Fahrzeugs um ein Vielfaches lauter als zulässig. Die Beamtinnen und Beamten stellten daraufhin den Porsche zur Begutachtung durch einen Sachverständigen sicher und leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die 47-jährige Fahrerin ein. Die Frau erwartet ein Bußgeld in Höhe von 135 Euro und einen Punkt im Fahreignungsregister. Darüber hinaus erwarten den Fahrzeughalter weitere Verfahrenskosten von über 1.000 Euro. Polizistinnen und Polizisten der Dienstgruppe Fahrrad der Verkehrsstaffel Ost (VD 3) führten im Bereich der Jüthornstraße/Robert-Schumann-Brücke eine Abbiegekontrolle von Lkw über 3,5 Tonnen durch. Hierbei wurde die Geschwindigkeit der Kraftfahrzeuge beim Abbiegen mittels eines Handlasermessgerätes kontrolliert. Sieben der rund 20 beobachteten Lkw überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit beim Abbiegen (Schrittgeschwindigkeit, maximal 7 km/h) und verstießen damit gegen die Vorschrift. Die höchste dokumentierte Abbiegegeschwindigkeit betrug 17 km/h. Die Kraftfahrzeugführenden erwarten ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro sowie einen Punkt im Fahreignungsregister. Auf der B 75 fuhr ein 41 Jahre alter Mann mit seinem BMW 152 km/h bei zulässigen 80 km/h. Den Fahrer erwartet nun ein empfindliches Bußgeld in Höhe von 700 Euro und zwei Punkte "in Flensburg". Zur weiteren Erhöhung der Verkehrssicherheit und Sensibilisierung aller Teilnehmenden im Straßenverkehr wird die Polizei Hamburg auch weiterhin mit großem Engagement entsprechende Aktionen durchführen. Mx. 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