E-Scooter-Fahrer verletzt sich lebensgefährlich
Lfd. Nr.: 0315
Ein Mitarbeiter der Müllabfuhr fand heute Morgen (17.04.2026) um 4:42 Uhr eine verletzte Person am Fahrbahnrand. Der 43-jährige Dortmunder war mit einem E-Scooter gestürzt und sich lebensgefährlich verletzt. Er wurde vor Ort durch einen Notarzt betreut und dann in ein Krankenhaus gebracht.
Der E-Scooter-Fahrer fuhr auf der Unionstraße Richtung Süden und stieß dort mit einem parkenden Auto zusammen. Nach bisherigen Ermittlungen gehen die Einsatzkräfte davon aus, dass der 43-jährige unter Alkoholeinfluss gefahren ist. Es gibt auch Hinweise auf die Nutzung eines elektronischen Gerätes. Weitere Unfallursachen konnten die Einsatzkräfte vor Ort nicht feststellen. Auch Hinweise auf einen weiteren Unfallbeteiligten liegen zur Zeit nicht vor.
Die Polizei rät Fahrerinnen und Fahrern von E-Scootern zum Tragen eines Helmes: Zwar besteht auf E-Scootern, wie auch auf Fahrrädern, keine gesetzliche Helmpflicht. Doch gerade Kopfverletzungen gehören zu den schwersten Folgen von Stürzen. Ein Helm kann im Ernstfall den Unterschied machen zwischen einem blauen Fleck und lebensgefährlichen Verletzungen.
Im letzten Jahr gab es im Stadtgebiet Dortmund und Lünen 325 Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss und 154 Verkehrsunfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel. Die Polizei Dortmund warnt ausdrücklich vor dem Konsum berauschender Mittel oder Alkohol im Straßenverkehr.
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