BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle am Wochenende

Am vergangenen Wochenende konnte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen zahlreiche Haftbefehle vollstrecken. Ein 20-jähriger Rumäne wurde als Fahrer eines Kleintransporters einer Leiharbeiterfirma am Freitagabend, 17. April 2026, auf der Autobahn 57 bei Einreise aus den Niederlanden angehalten und an der Anschlussstelle Kleve grenzpolizeilich kontrolliert. Zur Kontrolle legte er seine rumänische Identitätskarte vor. Bei der Überprüfung der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen wurde festgestellt, dass er zur Festnahme auf Grund eines Untersuchungshaftbefehls wegen Bandendiebstahls durch die Staatsanwaltschaft Münster ausgeschrieben ist. Des Weiteren liegt eine Fahndungsnotierung zur Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft Wuppertal wegen besonders schweren Falls des Diebstahls vor. Der Gesuchte wurde daraufhin verhaftet und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen am Samstag dem Haftrichter vorgeführt. Auf der Autobahn 61 an der Anschlussstelle Breyell kontrollierte die Bundespolizei am späten Freitagabend einen 26-jährigen Deutschen als Fahrer eines Personenkraftwagens bei der Einreise aus den Niederlanden. Hier ergab die Überprüfung der Personalien, dass der mit einem Haftbefehl wegen Diebstahls und Unterschlagung durch die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach gesucht wird. Der Verurteilte zahlte die fällige Geldstrafe in Höhe von 300 Euro bei der Bundespolizei ein und konnte somit die ihm drohende 15-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden. Nach Zahlung der geforderten Geldstrafe im Bundespolizeirevier Kempen durfte der Mann weiterreisen. Am Samstagabend, 18. April 2026, reiste ein 21-jähriger Niederländer als Beifahrer in einem Personenkraftwagen auf der Autobahn 40 nach Deutschland. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung zur Festnahme aufgrund eines Vollstreckungshaftbefehls bei Wiedereinreise in das Bundesgebiet durch die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth. Demnach hat der Niederländer einen Strafrest von 353 Tagen von der Gesamtjugendstrafe von zwei Jahren sechs Monaten wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu verbüßen. Im Oktober 2025 wurde der Verurteilte in die Niederlande abgeschoben. Mit der Abschiebung wurde der Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt für das Bundesgebiet unanfechtbar erwirkt. Die Bundespolizei brachte den Mann nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen am Sonntag in das Gefängnis in Willich. Auf der Bundesstraße 9 in Kranenburg kontrollierte die Bundespolizei am Samstagabend einen 34-jährigen Bulgaren als Fahrer eines in Gelsenkirchen zugelassenen Personenkraftwagens bei der Einreise aus den Niederlanden. Hier stellte sich bei der Überprüfung der Personalien heraus, dass die Staatsanwaltschaft Essen ihn mit einem Haftbefehl wegen Diebstahl sucht. Der Bulgare zahlte die Geldstrafe in Höhe von 200 Euro bei der Bundespolizei ein und konnte somit die zehntägige Haftstrafe abwenden. Nach Abschluss der Maßnahmen durfte er seine Reise fortsetzen. Ein 27-jähriger Deutscher reiste am Sonntagmorgen, 19. April 2026, als Fahrgast im Regionalexpress 19 auf der Fahrt von Amsterdam nach Dinslaken aus den Niederlanden nach Deutschland. Bei der Kontrolle am Bahnhof Emmerich stellten die Beamten bei der Überprüfung der Personalien anhand des vorgelegten Personalausweises fest, dass die Staatsanwaltschaft Kleve ihn mit einem Haftbefehl wegen Betruges sucht. Der Verurteilte zahlte die Geldstrafe in Höhe von 420 Euro bei der Bundespolizei in Kleve ein und konnte somit die siebentägige Haftstrafe abwenden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde ihm die Weiterreise gestattet. . Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Kleve Uwe Eßelborn Telefon: (02821) 7451-0 E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de Internet: Emmericher Straße 92-94 47533 Kleve Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.