Neues Landeskatastrophenschutzgesetz stärkt Sicherheit und Krisenfestigkeit

Mecklenburg-Vorpommern stellt seinen Katastrophenschutz zukunftsfest auf: Mit dem neuen Landeskatastrophenschutzgesetz reagiert das Land auf die tiefgreifend veränderten sicherheitspolitischen, klimatischen und gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit. Das Gesetz wurde in den zurückliegenden Monaten grundlegend neu strukturiert und inhaltlich weiterentwickelt - mit dem Ziel, schneller, flexibler und wirksamer helfen zu können, wenn es darauf ankommt. "Die vergangenen Jahre haben uns eindrücklich gezeigt, dass Katastrophen und Krisen komplexer, dynamischer und oftmals länger andauernd sind als früher. Darauf müssen Staat und Gesellschaft vorbereitet sein. Mit dem neuen Landeskatastrophenschutzgesetz schaffen wir klare Zuständigkeiten, flexible Strukturen und moderne Instrumente, um die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern bestmöglich zu schützen", betont Innenminister Christian Pegel. Dem jetzigen Gesetzentwurf war eine längere gemeinsame Erarbeitungsphase mit den im Katastrophenschutz tätigen Hilfsorganisationen und Verwaltungseinheiten im Land vorausgegangen. "Gemeinsam wurden Punkte im Gesetz eruiert, die der Neufassung oder Ergänzung bedürfen und erste gemeinsam getragene und gewollte Lösungsansätze entwickelt", erläutert der Minister die Entstehungsgeschichte des Gesetzentwurfes. "Anders als sonst oft bei der Gesetzeserarbeitung üblich haben wir also keinen Gesetzentwurf innerhalb der Regierung vorbereitet und diesen dann erstmalig im Rahmen der Verbändeanhörung einem Praxistest ausgesetzt, sondern wir haben schon vor der Erarbeitung die Praxis und vor allem die Hilfsorganisationen einbezogen, um mit den Erkenntnissen aus der Praxis heraus praktikable und so auch gebrauchte Lösungen zu entwickeln", so Pegel. Lehren aus Krisen - konsequent umgesetzt Starkregen- und Hochwasserereignisse, die Corona-Pandemie sowie die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa haben Defizite, aber auch Handlungsbedarfe deutlich gemacht - nicht nur auf internationaler und nationaler Ebene, sondern auch für Mecklenburg-Vorpommern. Das neue Gesetz zieht daraus Konsequenzen: Warnung, Koordination, Führung und Vorsorge werden gestärkt, Strukturen vereinfacht und anpassungsfähiger gestaltet. "Das Gesetz verzichtet bewusst auf starre Maßnahmenkataloge und detaillierte Teileinheiten und ermöglicht stattdessen flexible Einsatzstrukturen - je nach Lage und Bedarf. Neue Landeseinheiten können künftig schneller aufgestellt werden, und auch ereignisbezogene Einrichtungen lassen sich leichter einbinden. So wird beispielsweise Veterinärwesen fest in den Katastrophenschutz integriert, ebenso wie Stellen außerhalb der klassischen Gefahrenabwehr", erklärt der Minister weiter. Erstmals wird ein landesweites Krisenreaktionsmanagement gesetzlich verankert. Der neue Krisenbegriff schafft einen klaren Handlungsrahmen für langanhaltende oder ressortübergreifende Lagen - etwa bei Pandemien, Energieengpässen oder Angriffen auf kritische Infrastrukturen. Einheitliche Führungsstrukturen, feste Kontaktstellen und die Verstetigung der KRITIS-Koordinierungsstelle sorgen für mehr Übersicht und Schlagkraft. "Krisen halten sich nicht an Zuständigkeitsgrenzen. Deshalb brauchen wir klare Regeln, wer wann welche Verantwortung trägt - und genau das leistet dieses Gesetz", so Pegel. Die Krise setzt vor dem Eintritt einer Katastrophe an und ermöglicht, bereits strukturiert bei einer drohenden Katastrophe nach den Regeln des Katastrophenschutzgesetzes tätig zu werden und nicht erst den Katastropheneintritt abwarten zu müssen. Dies ist eine zentrale Lehre aus der befürchteten Energiemangellage 2022. Mehr Unterstützung für Helfende Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der ehren- und hauptamtlichen Helferinnen und Helfer. Aus-, Fort- und Weiterbildung werden landesweit einheitlich geregelt. Auch Spontanhelfende werden erstmals klar definiert und von den originären Angehörigen des Katastrophenschutzes abgegrenzt. Das Gesetz fördert zudem die Eigenvorsorge der Bevölkerung, führt einen Katastrophenvoralarm ein und passt den Datenschutz an moderne Anforderungen an - etwa bei der Nutzung von Drohnen oder zur Vermeidung von Mehrfachverplanungen. Die Beschaffung von Fahrzeugen und Großgerät kann künftig einheitlich und effizient per Verordnung geregelt werden. "Dieses Gesetz ist ein zentraler Baustein für einen leistungsfähigen Bevölkerungsschutz. Es stärkt die Resilienz unseres Landes, erhöht die Sicherheit der Menschen und trägt den Realitäten unserer Zeit Rechnung. Wir setzen ein deutliches Zeichen: Der Schutz der Bevölkerung hat höchste Priorität - heute und in Zukunft - und die vor allem ehrenamtlich engagierten Kräfte der Hilfsorganisationen sind unser wichtigstes Gut im Katastrophenschutz und der Krisenvorsorge", fasst Innenminister Christian Pegel zusammen. Rückfragen bitte an: Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern Telefon: 0385/58812003 E-Mail: presse@im.mv-regierung.de