Allgemeinverfügung zum 1. Mai 2026 – Einschränkungen im Bereich Treptower Park

Am 1. Mai 2026 wird der Gemeingebrauch im Bereich der öffentlichen Grün- und Erholungsanlage und des Gartendenkmals Treptower Park durch das Verbot der Ausübung der Versammlungsfreiheit beschränkt. Die Beschränkung betrifft den Zeitraum von Freitag, den 1. Mai 2026, 6 Uhr, bis Samstag, den 2. Mai 2026, 6 Uhr und umfasst den Bereich zwischen der Spree (einschließlich Insel der Jugend), der Bulgarischen Straße, der Straße Am Treptower Park sowie entlang der S-Bahntrasse. Die Fahrbahn der Puschkinallee ist von dieser Maßnahme ausgenommen. Die mit dem Bezirk Treptow-Köpenick abgestimmte polizeiliche Allgemeinverfügung dient dem Schutz der Grün- und Erholungsanlage bzw. des Gartendenkmals und soll eine bestimmungsgemäße Nutzung im Sinne des § 6 des GrünanlG und des § 9 DSchG Bln nicht nur am 1. Mai 2026 sicherstellen, sondern die Nutzungsmöglichkeit und Erholungsfunktion der Grünanlage auch für die Zukunft gewährleisten. Die vollständige Allgemeinverfügung, die Begründung und der Lageplan können im Polizeiabschnitt 35 im Segelfliegerdamm 42 in Berlin-Johannisthal eingesehen oder unter der Meldung heruntergeladen werden. Pressearbeit und Erreichbarkeit