13-jähriger E-Scooter-Fahrer bei Alleinunfall schwer verletzt – 2504093
Am Freitag, 24. April 2026, verunfallte in Monheim am Rhein ein 13-Jähriger mit einem gemieteten E-Scooter. Er wurde schwer verletzt zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.
Das war nach bisherigen Erkenntnissen geschehen:
Gegen 16:25 Uhr befuhr ein 13-Jähriger mit einem E-Scooter, den er zuvor bei einem E-Scooter-Verleih gemietet hatte, den Gehweg entlang der Rheinuferpromenade.
Aus bisher ungeklärter Ursache verlor er plötzlich die Kontrolle über sein Fahrzeug und kollidierte mit einem parallel fahrenden E-Scooter eines weiteren 13-Jährigen. Er verlor das Gleichgewicht und stürzte.
Schwer verletzt wurde er von alarmierten Rettungskräften in ein Krankenhaus gebracht, wo er zur stationären Behandlung verblieb. Der weitere E-Scooter-Fahrer blieb glücklicherweise unverletzt.
Die Polizei möchte den aktuellen Vorfall zum Anlass nehmen, um auf die aktuell gültigen Regeln bei der Benutzung eines E-Scooters hinzuweisen:
- E-Scooter dürfen erst ab einem Mindestalter von 14 Jahren
genutzt werden.
- Auf einem E-Scooter darf nur eine Person fahren.
- E-Scooter unterliegen einer Versicherungspflicht.
- Die Nutzung von Radwegen und Radfahrstreifen ist erlaubt. Nur
wenn diese fehlen, darf man auf die Fahrbahn ausweichen. In der
Fußgängerzone sowie auf Gehwegen sind E-Scooter verboten.
- Es gelten die Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrende.Fragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Mettmann
Polizeipressestelle
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann
Telefon: 02104 982-1010
Telefax: 02104 982-1028
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