13-jähriger E-Scooter-Fahrer bei Alleinunfall schwer verletzt – 2504093

Am Freitag, 24. April 2026, verunfallte in Monheim am Rhein ein 13-Jähriger mit einem gemieteten E-Scooter. Er wurde schwer verletzt zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Das war nach bisherigen Erkenntnissen geschehen: Gegen 16:25 Uhr befuhr ein 13-Jähriger mit einem E-Scooter, den er zuvor bei einem E-Scooter-Verleih gemietet hatte, den Gehweg entlang der Rheinuferpromenade. Aus bisher ungeklärter Ursache verlor er plötzlich die Kontrolle über sein Fahrzeug und kollidierte mit einem parallel fahrenden E-Scooter eines weiteren 13-Jährigen. Er verlor das Gleichgewicht und stürzte. Schwer verletzt wurde er von alarmierten Rettungskräften in ein Krankenhaus gebracht, wo er zur stationären Behandlung verblieb. Der weitere E-Scooter-Fahrer blieb glücklicherweise unverletzt. Die Polizei möchte den aktuellen Vorfall zum Anlass nehmen, um auf die aktuell gültigen Regeln bei der Benutzung eines E-Scooters hinzuweisen: - E-Scooter dürfen erst ab einem Mindestalter von 14 Jahren genutzt werden. - Auf einem E-Scooter darf nur eine Person fahren. - E-Scooter unterliegen einer Versicherungspflicht. - Die Nutzung von Radwegen und Radfahrstreifen ist erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf man auf die Fahrbahn ausweichen. In der Fußgängerzone sowie auf Gehwegen sind E-Scooter verboten. - Es gelten die Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrende.Fragen bitte an: Kreispolizeibehörde Mettmann Polizeipressestelle Adalbert-Bach-Platz 1 40822 Mettmann Telefon: 02104 982-1010 Telefax: 02104 982-1028 E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de X: WhatsApp-Kanal: Wir haben jetzt auch einen eigenen WhatsApp-Kanal! Hier informieren wir über wichtige und interessante Polizeimeldungen: