Zeuge meldet Drogendealer – Zivilpolizisten im Einsatz

Handel mit Cannabis bleibt weiterhin verboten Nach einem Zeugenhinweis haben zivile Kriminalbeamte am Dienstagnachmittag (28. April) in Elsdorf einen mutmaßlichen Drogendealer (16) kontrolliert und Betäubungsmittel sichergestellt. Die Beamtinnen und Beamten des Kriminalkommissariats 13 haben die Ermittlungen aufgenommen. Ein Zeuge berichtete den Polizistinnen und Polizisten der Polizeiwache in Bergheim, dass er einen möglichen Drogenverkäufer auf dem Stadionweg in Elsdorf beobachtet habe. Kräfte der Kriminalpolizei in zivil trafen dort gegen 17.30 Uhr einen Tatverdächtigen an, der zur Personenbeschreibung des Zeugen passte. Im Rahmen der Personenkontrolle fanden die Beamtinnen und Beamten bei dem Verdächtigen über 15 szenetypische Verkaufseinheiten Cannabis, die in Aluminiumfolie eingewickelt waren. Sie stellten die Drogen und das Mobiltelefon des Jugendlichen sicher. Mit einem Diensthund suchten sie die Tatörtlichkeit nach weiteren Betäubungsmitteln ab. Der nunmehr Beschuldigte muss sich in einem Verfahren unter anderem wegen des Verdachts des Verstoß gegen das Konsumcannabisgesetz verantworten. Der Konsum von Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen ist zwar erlaubt, der Handel mit Cannabis bleibt aber weiterhin verboten. (hw) Rückfragen von Medienvertretern bitte an: Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 02271 81-3305 Fax: 02271 81-3309 Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de