BPOL NRW: Fahren ohne Fahrerlaubnis auf der BAB 57- Bundespolizei stoppt Fahrer mit gefälschtem Führerschein

Im Rahmen einer Grenzkontrolle auf der Bundesautobahn 57, Anschlussstelle Kleve, hat die Bundespolizei am 5. Mai 2026 drei rumänische Staatsangehörige überprüft. Die Personen im Alter von 36, 24, 22 Jahren waren in einem niederländischen Firmenwagen unterwegs und zuvor aus den Niederlanden eingereist. Bei der Kontrolle konnte der 36-jährige Fahrer den Beamten lediglich nur eine digitale Bildaufnahme seines rumänischen Reisepasses sowie seines angeblich tschechischen Führerscheins auf seinem Mobiltelefon vorzeigen. Bei näherer Überprüfung stellte sich heraus, dass es sich bei dem Führerschein um eine Totalfälschung handelte. Eine Abfrage im polizeilichen Fahndungssystem ergab zudem, dass gegen den Mann bereits eine Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft Kleve, wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, vorliegt. Weitere Überprüfungen im polizeilichen Recherchesystem bestätigten, dass der von ihm vorgezeigte tschechische Führerschein in dem System nicht vorlag. Im Rahmen der Durchsuchung der Mitfahrenden, stellten die Beamten bei dem 24- Jährigen eine Tüte mit 0,69 Gramm Marihuana sicher. Die 22- Jährige Insassin führte 1,2 Gramm Haschisch mit sich, das in Alufolie verpackt war. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen auf der Dienststelle in Kleve wurde der rumänische Staatsangehörige von der Dienststelle entlassen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Kleve Uwe Eßelborn Telefon: (02821) 7451-0 E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de Internet: Emmericher Straße 92-94 47533 Kleve Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.