Bundespolizeidirektion München: Schwarzfahrt führt hinter Gitter: Bundespolizei verhaftet 39-Jährige nach Bahnfahrt ohne Ticket

Ingolstadt - Eine 39-jährige Slowakin ist am Montagabend (4. Mai) während einer Bahnfahrt beim Schwarzfahren ertappt worden. Da gegen die Frau außerdem ein Haftbefehl bestand, haben Bundespolizisten sie in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Im Zug von Regensburg nach Ingolstadt war die 39-Jährige ohne Fahrschein unterwegs. Die Frau wollte sich gegenüber dem Zugpersonal nicht ausweisen, sie gab an, dass ihr Reisepass gestohlen worden wäre. Nach der Ankunft am Ingolstädter Hauptbahnhof übernahm eine Streife der Bundespolizei die Identitätsfeststellung. Die Beamten fanden bei der Frau ihre slowakischen Dokumente. Ein anschließender Abgleich ihrer Personalien im polizeilichen Fahndungssystem ergab einen Treffer: Gegen die 39-Jährige lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München I wegen eines besonders schweren Falls des Diebstahls vor. Da das Urteil keine Ersatzfreiheitsstrafe vorsah, sondern die sofortige Verbüßung der Reststrafe von acht Monaten erforderte, nahmen die Bundespolizisten die Frau fest. Sie wurde noch am selben Abend in die Justizvollzugsanstalt Aichach überstellt. Rückfragen bitte an: Fridolin Schürer Bundespolizeiinspektion Nürnberg Bahnhofsplatz 6 - 90443 Nürnberg Telefon: 0911 205551-105 E-Mail: bpoli.nuernberg.presse@polizei.bund.de Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg mit Ihren circa 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist mit 16.082 qkm die flächenmäßig größte Bundespolizeiinspektion in Bayern. Sie betreut mehr als 1.820 Bahnkilometer mit 306 Bahnhöfen und Haltepunkten. Ihr bahnpolizeilicher Zuständigkeitsbereich erstreckt sich vom Landkreis Forchheim im Nordosten bis zum Landkreis Neu-Ulm im Südwesten und umfasst auch die Schnellfahrstrecke Nürnberg - Ingolstadt. Ihr gehören die Bundespolizeireviere in Augsburg, Ansbach und Ingolstadt an. Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg hat die Aufgabe, auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren, die den Benutzern, den Anlagen oder dem Betrieb der Bahn drohen oder beim Betrieb der Bahn entstehen oder von den Bahnanlagen ausgehen. Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.