BPOL NRW: Mehrere Haftbefehle innerhalb von einer Stunde- Bundespolizei nimmt zwei Personen fest.
Am vergangenen Sonntagmittag (10. Mai) haben Einsatzkräfte der Bundespolizei im Hauptbahnhof Hamm innerhalb von einer Stunde zwei Personen festgenommen.
Ein 35-jähriger Mann aus Hamm wurde im Rahmen eines Diebstahls am Hauptbahnhof Hamm polizeilich kontrolliert. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung wurden zwei aktive Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Dortmund vom November 2025 festgestellt. Nach den vollstreckbaren Entscheidungen des Amtsgerichts Hamm hat der Deutsche zum einen aufgrund von unerlaubtem Besitz von Cannabis eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15 Euro zu zahlen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen zu verbüßen. Zum anderen hat der Verurteilte aufgrund von fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 50 Euro zu zahlen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen zu verbüßen.
Da der Mann die haftabwendende Geldstrafe in Höhe von insgesamt 2.900 Euro nicht vor Ort bezahlen konnte, wurde er festgenommen und zur Verbüßung der 50-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe einer Justizvollzugsanstalt zugeführt.
Ein Ermittlungsverfahren wegen der Diebstahlshandlung wurde ebenfalls eingeleitet.
Kurze Zeit später wurde dann eine Frau festgenommen. Sie war ebenfalls bei einem Ladendiebstahl erwischt worden und auch bei ihr ergab die Abfrage im polizeilichen System eine Ausschreibung zur Festnahme.
Gegen die 50-Jährige lag ein Haftbefehl zur Strafvollstreckung wegen 8 Fällen des besonders schweren Falls des Diebstahls vor. Diese Strafe war eigentlich unter Auflagen ausgesetzt worden. Da die Deutsche jedoch gegen diese Auflagen verstoßen hatte, wurde im April 2026 der Haftbefehl zum Strafvollzug durch die Staatsanwaltschaft Dortmund erlassen. Daher führten die Bundespolizisten die Verurteilte einer Justizvollzugsanstalt zur Verbüßung der Restfreiheitsstrafe von 525 Tagen zu.
Da den Kollegen während der Kontrolle der Frau aufgefallen ist, dass sie einen manipulierten deutschen Personalausweis mit sich führte, wurde nicht nur ein neues Strafverfahren wegen Diebstahls, sondern auch eines wegen Urkundenfälschung eingeleitet.
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