BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen und am Airport Weeze

Am Mittwochmorgen, 13. Mai 2026, überstellten die niederländischen Behörden der Bundespolizei auf der Autobahn 40 in Straelen einen 28-jährigen Syrer. Der Mann legte zuvor bei der Einreise in die Niederlande seinen abgelaufenen Reiseausweis für Flüchtlinge der Stadt Magdeburg vor. Eine fahndungsmäßige Überprüfung der Personalien ergab, dass die Person durch die Staatsanwaltschaft Würzburg zur Festnahme wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz ausgeschrieben ist. Der Gesuchte wurde daraufhin vorläufig festgenommen und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen im Bundespolizeirevier Kempen dem Haftrichter am Amtsgericht Geldern vorgeführt. Einen 26-jährigen Rumänen kontrollierte die Bundespolizei als Beifahrer in einem in Bulgarien zugelassen Personenkraftwagen am Mittwochabend auf der Autobahn 3 am Rastplatz Knauheide bei der Einreise aus den Niederlanden. Hier stellte sich bei der Überprüfung der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen heraus, dass er mit einem Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen Diebstahl gesucht wird. Der Gesuchte konnte vor Ort die ihm drohende 15-tägige Haftstrafe abwenden, da er die Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro bei der Bundespolizei bezahlte. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte er seine Reise fortsetzen. Die Personalien einer 30-jährigen Deutschen überprüfte die Bundespolizei am Airport Weeze am späten Mittwochabend nach der Einreise mit einem Flug aus Mailand Bergamo. Es stellte sich heraus, dass die Reisende mit einem Haftbefehl wegen Betruges durch die Staatsanwaltschaft Münster gesucht wird. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro auf der Dienstelle am Flughafen konnte die Verurteilte die ihr drohende 20-tägige Haftstrafe abwenden. Anschließen durfte sie weiterreisen. Aus Faro kommend reiste am Donnerstagmorgen, 14. Mai 2026, ein 37-jähriger Niederländer am Airport Weeze nach Deutschland ein. Hier ergab die Überprüfung der Personalien, dass der Reisende mit einem Untersuchungshaftbefehl wegen Totschlags durch die Staatsanwaltschaft Gießen gesucht wird. Der Mann wurde vor Ort verhaftet und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen dem Haftrichter am Amtsgericht Kleve vorgeführt. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Kleve Uwe Eßelborn Telefon: (02821) 7451-0 E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de Internet: Emmericher Straße 92-94 47533 Kleve Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.