Fahrradfahrer bei Alleinunfall schwer verletzt
Ein Helm verhindert keine Unfälle, kann aber vor schweren Kopfverletzungen schützen
Bei einem Alleinunfall am Donnerstagabend (14. Mai) in Bergheim-Kenten ist ein Fahrradfahrer (45) schwer verletzt worden. Rettungskräfte kümmerten sich um den Schwerverletzten und brachten ihn in ein Krankenhaus.
Nach derzeitigem Sachstand sei der 45-Jährige gegen 18.20 Uhr auf der Talstraße gefahren. Er habe beabsichtigt, von der Straße auf den Bürgersteig zu fahren. Dabei sei er abgerutscht, habe die Kontrolle über sein Zweirad verloren und sei gestürzt. Ersten Ermittlungen zufolge habe der Mann keinen Helm getragen.
Hinzugerufene Polizistinnen und Polizisten dokumentierten die Spuren und befragten Zeugen. Dabei ergab sich der Verdacht, dass der 45-Jährige unter Alkoholeinfluss gefahren sein könnte. Die Polizeikräfte fertigten Anzeigen und ordneten eine Blutprobe an. Die weiteren Ermittlungen haben die Beamtinnen und Beamten des Verkehrskommissariats übernommen.
Die Polizei Rhein-Erft-Kreis empfiehlt allen Motorrad-, Rad- und Pedelecfahrenden sowie den Nutzerinnen und Nutzern von E-Scootern vor Fahrtbeginn einen passenden Helm aufzusetzen. Ein Helm verhindert keine Verkehrsunfälle. Er ist aber ein wirksamer Schutz gegen schwerwiegende Unfallfolgen und kann effektiv vor Kopf- und Gesichtsverletzungen schützen oder Verletzungsbilder zumindest abmildern. (jus)
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