Unfall mit zwei Jugendlichen auf E-Scooter

Bei einem Alleinunfall mit einem E-Scooter am Donnerstag, 21. Mai, zog sich eine 14-jährige Beifahrerin leichte Verletzungen zu. Die beiden 14-jährigen Mädchen befuhren gegen 15.50 Uhr gemeinsam auf einem E-Scooter den Westwall. Auf Höhe der Bushaltestelle kamen sie aus bislang unbekanntem Grund zu Fall. Ein Rettungswagen brachte die leicht verletzte Beifahrerin zur ambulanten Behandlung in ein nahes gelegenes Krankenhaus. Die Polizei Hamm betont in diesem Zusammenhang, dass E-Scooter ausschließlich für eine Person zugelassen sind. Das Mitfahren weiterer Personen erhöht das Unfallrisiko erheblich. Beim Fahren eines E-Scooter sollte zudem Folgendes beachtet werden: - Angepasste Geschwindigkeit fahren: Besonders auf nasser Fahrbahn, bei Dunkelheit oder auf unübersichtlichen Wegen sollte die Geschwindigkeit reduziert werden, um Stürze zu vermeiden. - Keine Ablenkung durch Smartphone oder Kopfhörer: Während der Fahrt sollten beide Hände am Lenker bleiben und die Aufmerksamkeit sollte vollständig dem Verkehr gelten. - Fahrtüchtigkeit beachten: Wer unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss steht, gefährdet sich und andere Verkehrsteilnehmer und muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. (bf)Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Hamm Pressestelle Polizei Hamm Telefon: 02381 916-1006 E-Mail: pressestelle.hamm@polizei.nrw.de