Unfall mit zwei Jugendlichen auf E-Scooter
Bei einem Alleinunfall mit einem E-Scooter am Donnerstag, 21. Mai, zog sich eine 14-jährige Beifahrerin leichte Verletzungen zu.
Die beiden 14-jährigen Mädchen befuhren gegen 15.50 Uhr gemeinsam auf einem E-Scooter den Westwall. Auf Höhe der Bushaltestelle kamen sie aus bislang unbekanntem Grund zu Fall. Ein Rettungswagen brachte die leicht verletzte Beifahrerin zur ambulanten Behandlung in ein nahes gelegenes Krankenhaus.
Die Polizei Hamm betont in diesem Zusammenhang, dass E-Scooter ausschließlich für eine Person zugelassen sind. Das Mitfahren weiterer Personen erhöht das Unfallrisiko erheblich.
Beim Fahren eines E-Scooter sollte zudem Folgendes beachtet werden:
- Angepasste Geschwindigkeit fahren: Besonders auf nasser
Fahrbahn, bei Dunkelheit oder auf unübersichtlichen Wegen sollte
die Geschwindigkeit reduziert werden, um Stürze zu vermeiden.
- Keine Ablenkung durch Smartphone oder Kopfhörer: Während der
Fahrt sollten beide Hände am Lenker bleiben und die
Aufmerksamkeit sollte vollständig dem Verkehr gelten.
- Fahrtüchtigkeit beachten: Wer unter Alkohol-, Drogen- oder
Medikamenteneinfluss steht, gefährdet sich und andere
Verkehrsteilnehmer und muss mit strafrechtlichen Konsequenzen
rechnen. (bf)Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Hamm
Pressestelle Polizei Hamm
Telefon: 02381 916-1006
E-Mail: pressestelle.hamm@polizei.nrw.de