Zwei Radfahrer verunglücken unter Alkoholeinfluss

Zwei Männer sind im Verlauf des Wochenendes bei Unfällen mit ihren Fahrrädern verletzt worden. Beide kamen von Veranstaltungen, beide hatten Alkohol getrunken. Um kurz nach Mitternacht in der Nacht von Freitag auf Samstag hatte ein Anwohner der Düsseldorfer Straße in Lobberich einen Knall gehört, aus dem Fenster geschaut und den Radfahrer mit seinem Pedelec blutend am Boden gesehen. Er und ein weiterer Zeuge leisteten erste Hilfe. Der Fahrradfahrer, ein 19-jähriger Nettetaler, erklärte, auf einer Veranstaltung gewesen zu sein, wo er auch Alkohol getrunken habe. Er wurde durch den Sturz schwer verletzt und musste stationär im Krankenhaus bleiben. Dort wurden ihm wegen des Alkoholkonsums auch Blutproben entnommen, deren Ergebnis noch nicht vorliegt. Am Sonntagabend gegen 19.50 Uhr übersah dann ein Radfahrer ein stehendes Auto in Silverbeek. Bei dem Versuch, sein Fahrrad um das Auto herumzulenken, scheiterte er, fuhr in das Auto und stürzte. Das Auto stand auf dem Radweg, wo es nicht hätte stehen dürfen. Der Fahrer gab an, kurz angehalten zu haben, um ein Familienmitglied abzuholen. Der Fahrradfahrer, ein 70-Jähriger aus Niederkrüchten, kam von einer Veranstaltung. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von rund zwei Promille. Das Ergebnis der anschließenden Blutprobe liegt noch nicht vor. Fast an jedem Wochenende finden im Sommer Veranstaltungen statt, bei denen Alkohol ausgeschenkt wird. Viele planen deshalb ihren Heimweg nicht mit dem Auto - und das ist auch gut so. Das Fahrrad ist aber nicht immer eine sinnvolle Alternative. Viele Menschen vergessen, dass auch auf dem Fahrrad Promillegrenzen gelten. Die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit liegt auf dem Fahrrad höher als beim Kraftfahrzeug - nämlich bei 1,6 statt bei 1,1 Promille. Ab diesem Wert kann aber der Führerschein im Gefahr sein, auch wenn man gar nicht mit einem Kraftfahrzeug, sondern mit dem Fahrrad unterwegs war. Wird man in einen Unfall verwickelt, dann kann Alkoholkonsum schon ab 0,3 Promille eine Auswirkung haben, und zwar unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat. Von daher rät die Polizei, nach Alkoholgenuss weder ins Auto noch aufs Rad zu steigen, sondern eine andere Art des Transports für den Heimweg zu wählen. Ein weiterer wichtiger Hinweis: Alles, was ein Kennzeichen hat, und sei es auch "nur" ein Versicherungskennzeichen, ist ein Kraftfahrzeug. Auch ein E-Scooter oder ein so genanntes S-Pedelec, das bis zu 45 km/h schnell sein kann. Hier gelten dann die gleichen Grenzen wie beim Auto. /hei (404) Rückfragen bitte an: Pressestelle Kreispolizeibehörde Viersen Telefon: 02162/377-1191 pressestelle.viersen@polizei.nrw.de