Warendorf. E-Scooter-Roller war technisch verändert
Am Mittwoch, 10.6.2026 fiel ein E-Scooter-Fahrer gegen 16.30 Uhr Polizisten auf, die auf der Straße Katzheide in Warendorf Streife fuhren. Sie hielten den Jugendlichen an und überprüften seinen E-Scooter, mit dem er zuvor deutlich schneller als 20 km/h gefahren war. Das Fahrzeug war technisch verändert worden, so dass in Folge der Versicherungsschutz erloschen war und der Warendorfer ohne einen erforderlichen Führerschein fuhr.
Hier noch einmal die Regeln, die für die Nutzung eines E-Scooter-Rollers gelten:
- Radwegbenutzungspflicht - bei nicht vorhanden sein =
Fahrbahnbenutzung
- Elektrotretroller = Kraftfahrzeug (Kfz) mit elektrischem
Motorantrieb
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) von 6 bis 20 km/h
- allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) ist erforderlich
- gültige Versicherungsplakette nach § 29a Fahrzeugverordnung
(FZV)
- Mindestalter 14 Jahre
- keine Fahrerlaubnis oder Prüfbescheinigung erforderlich
- keine Helmpflicht bis 20 km/h - wird jedoch dringend empfohlen!
- Ausstattung - zwei voneinander unabhängig wirkende Bremsen,
helltönende Klingel und Beleuchtungseinrichtung
- Zulassung für 1 Person - keine weitere Personenbeförderung
zulässig
- kein Anhängerbetrieb zulässig
- Handzeichen beim Abbiegen, sofern kein Fahrrichtungsgeber
vorhanden
- Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach StVO und § 14
Elektrokleinstfahrzeugverordnung (eKFV)
- Handy während der Fahrt - Verstoß § 23 Abs. 1a StVO - 100 EUR +
Gebühren
- Alkohol/Drogen/Medikamente - Grenzwerte gelten wie bei Kfz
- Manipulation zur Leistungs- und/oder Geschwindigkeitssteigerung
haben straf-, zulassungs-, fahrerlaubnis-, und
versicherungsrechtliche Konsequenzen.Rückfragen zur Pressemitteilung bitte an:
Polizei Warendorf
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