BPOL NRW: 72 Stunden an der Grenze – 6 Haftbefehle durch die Bundespolizei vollstreckt
Die Bundespolizei in Aachen konnte innerhalb der letzten 72 Stunden gleich 6 Haftbefehle vollstrecken. Die Festnahmen wurden sowohl an den Bahnhöfen als auch an den Autobahnen BAB 44 und BAB 4 durchgeführt. Hier zusammenfassend dargestellt:
Freitag, 26.06.26, gegen 12:00 Uhr am Bahnhof Rothe Erde. Ein 31-jähriger Deutscher. Ausgeschrieben wegen Diebstahl. 300,- EUR oder 15 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Person war zahlungsunfähig und wurde somit der JVA AC zugeführt.
Freitag, 26.06.26, gegen 16:35 Uhr. Nach Einreise mit grenzüberschreitendem Zug aus Belgien am Aachener Hbf. Ein 37-jähriger Afghane. Verurteilt wegen Beihilfe zur unerlaubten Einreise. 2400,- EUR oder 59 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Person zahlungsunfähig und somit ebenfalls zur JVA Aachen verbracht,
Samstag, 27.06.26, gegen 10:00 Uhr. Nach Einreise über die BAB 44 aus Belgien kommend. Ein 41-jähriger Syrer. Verurteilt wegen Urkundenfälschung sowie vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis. 1800,- EUR oder 30 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Person konnte zahlen und wurde nach Abschluss aller Maßnahmen auf freiem Fuß belassen.
Samstag, 27.06.26, gegen 16:30 Uhr. Am Hauptbahnhof Aachen. Ein 25-jähriger Deutscher. Abgängig aus der LVR-Klinik Bedburg. Person wurde durch die zuständigen Behörden vor Ort übernommen und rücküberstellt.
Samstag, 27.06.26, gegen 22:15 Uhr. Nach Einreise mittels grenzüberschreitendem Reisebus aus Belgien. Ein 22-jähriger Afghane. Hier lag ein Untersuchungshaftbefehl vor. Die Person steht in dringendem Tatverdacht des unerlaubten Besitzes und Führens von Schusswaffen sowie des gewerbsmäßigen Handels mit Kokain. Er wurde dem Polizeigewahrsam zugeführt, von wo aus er dem Haftrichter vorgeführt wird.
Sonntag, 28.06.26, gegen 12:30 Uhr. Nach Einreise aus Belgien über die BAB 44 als Beifahrer. Ein 32-jähriger Kosovare. Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. 720,- EUR oder 12 Tage Haft. Person konnte vor Ort bezahlen. Ihm wurde im Anschluss die Einreise nach Deutschland aufgrund fehlender Einreisevoraussetzungen verweigert.
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