BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle am Mittwoch, 1. Juli 2026
Am frühen Mittwochmorgen kontrollierte die Bundespolizei am Bahnhof in Kleve einen 35-jährigen Österreicher. Bei der Überprüfung der Personalien anhand des vorgelegten österreichischen Reisepasses in den polizeilichen Datenbeständen stellte sich heraus, dass der Mann mit einem Haftbefehl wegen Diebstahls durch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf gesucht wird. Hiernach muss der Verurteilte noch eine Geldstrafe in Höhe von 120 Euro bezahlen oder eine 12-tägige Haftstrafe verbüßen. Der Österreicher wurde daraufhin vor Ort verhaftet und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf der Dienststelle zum Haftantritt in das Gefängnis in Kleve gebracht, da er die fällige Geldstrafe nicht zahlen konnte.
Mit dem Regionalexpress 13 reiste am Mittwochnachmittag ein 44-jähriger Deutscher aus den Niederlanden in das Bundesgebiet ein. Zur Kontrolle durch die Bundespolizei legte der Reisende den Beamten seinen vorläufigen Personalausweis vor. In diesem Fall ergab die fahndungsmäßige Überprüfung der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen, dass der Reisende mit einem Haftbefehl wegen Betruges durch die Staatsanwaltschaft Duisburg gesucht wird. Demnach muss der Verurteilte noch eine Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro bezahlen oder eine 30-tägige Haftstrafe verbüßen. Weiterhin lag eine Aufenthaltsermittlung durch das Amtsgericht Betzdorf wegen Verletzung der Unterhaltspflicht vor. Der Mann wurde aufgrund der vorliegenden Fahndungsnotierung verhaftet und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen im Bundespolizeirevier Kempen zum Haftantritt in das Gefängnis in Willich gebracht, da er den geforderten Geldbetrag nicht aufbringen konnte.
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