BPOLI PW – GdpD POM: Am Wochenende Haftbefehle in Anklam und Pomellen vollstreckt
Am späten Freitagabend wurde im Rahmen eines Mitfahndungsersuchens der Polizeiinspektion Anklam durch Bundespolizisten ein 26- jähriger syrischer Staatsangehöriger auf dem Markt in Anklam festgestellt und kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung der Person ergab eine Fahndungsausschreibung durch die Staatsanwaltschaft Rostock zur Festnahme/Strafvollstreckung wegen Diebstahl.
Der Mann zahlte die geforderte Geldstrafe in Höhe von 1800,- Euro sowie 91,50 Euro Verfahrenskosten vor Ort und konnte damit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen abwenden
Weiterhin bestehen noch zwei Ausschreibungen zur Aufenthaltsermittlung durch die STA Neubrandenburg und die STA Stralsund ebenfalls wegen Diebstahl.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann auf freien Fuß belassen.
Am Samstag wurde ein 24- jähriger Pole auf der BAB 11, am ehemaligen Grenzübergang Pomellen, festgestellt und kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Fahndungsausschreibung durch die Staatsanwaltschaft Münster zur Festnahme/Strafvollstreckung wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Hier waren eine Geldstrafe in Höhe von 360,- Euro und 81,00 Euro Verfahrenskosten offen. Der Mann zahlte die geforderten Geldsummen. Bei Nichtzahlung wären 6 Tage Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt worden.
Ein 38- jähriger Deutscher wurde Samstagnachmittag in Pomellen kontrolliert.
Die fahndungsmäßige Überprüfung der Person ergab eine Ausschreibung durch die Staatsanwaltschaft Meiningen zur Strafvollstreckung wegen Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz.
Die geforderte Geldstrafe in Höhe von 440,00 Euro sowie Verfahrenskosten in Höhe von 47,00 Euro wurden sofort bezahlt. Ersatzweise war in diesem Fall eine Erzwingungshaft von 9 Tagen festgelegt.
Eine 36- jährige Deutsche wurde Samstagabend in Pomellen kontrolliert.
Die Frau wurde durch die Staatsanwaltschaft Berlin mit Haftbefehl wegen Diebstahl gesucht.
Sie konnte die geforderte Geldstrafe in Höhe von 600,00 Euro sowie Verfahrenskosten in Höhe von 81,00 Euro nicht zahlen und musste in die Justizvollzugsanstalt Berlin eingeliefert werden. Die Ersatzfreiheitsstrafe beträgt 60 Tage.
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