BPOLI MD: 38-Jähriger wird per Haftbefehl gesucht – widersetzt sich, greift an, beleidigt und bedroht

Am Mittwoch, den 15. Juli 2026 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei kurz nach Mitternacht einen 38-Jährigen am Hauptbahnhof Dessau. Die anschließende Überprüfung seiner Personalien im Informationssystem der Polizei ergab einen Erzwingungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau. Im Juli 2025 verurteilte das Amtsgericht Dessau-Roßlau den deutschen Staatsangehörigen zu zwei Tagen Erzwingungshaft wegen einer Ordnungswidrigkeit. Weder zahlte der Verurteilte das ihm zuvor auferlegte Bußgeld, noch stellte er sich dem Strafantritt. Folglich erließ jene Staatsanwaltschaft Anfang des Jahres den Haftbefehl. Es erfolgte seine Mitnahme in das Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof Dessau. Die Beamten nahmen bei ihm starken Alkoholgeruch wahr. Einen freiwilligen Alkoholtest lehnte der Gesucht jedoch vehement ab. Den haftabwendenden Betrag von 55 Euro konnte er nicht entrichten. In seiner Not rief er eine Kontaktperson an. Auch der Angerufene konnte die geforderte Summe nicht aufbringen. Die Einsatzkräfte erläuterten dem 38-Jährigen die weiteren Maßnahmen. Sein Verhalten wurde zunehmend aufbrausend und aggressiver. Er leistete aktiven Widerstand und beleidigte die Beamten mit ehrverletzenden Worten. In der Folge musste er gefesselt werden. Auf dem Weg zum Dienstfahrzeug sperrte er sich erneut, beleidigte und bedrohte die handelnden Kräfte. Im Fahrzeug trat und spuckte er in Richtung der Beamten und versuchte durch Kopfstöße diese zu verletzen. Eine angeforderte Streife der Landespolizei war kurze Zeit später vor Ort und unterstützte. Der Bereitschaftsrichter der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau wurde kontaktiert. Dieser ordnete eine Blutentnahme bei dem Mann an. Demnach wurde er zur Durchführung der Entnahme in ein nahegelegenes Krankenhaus überführt und anschließend in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Abschließend fertigten die Bundespolizisten eine Strafanzeige wegen Widerstandes gegen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung und Körperverletzung. Die eingesetzten Beamten erlitten leichte Verletzungen in Form von Abschürfungen und Hautrötungen. Sie sind weiterhin dienstfähig. Zudem wurde durch das Handeln des Mannes die Brille eines Beamten beschädigt. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Magdeburg Telefon: +49 (0) 391-56549-505 E-Mail: bpoli.magdeburg.oea@polizei.bund.de X: @bpol_pir