E-Scooter erfasst elfjährige Fußgängerin

Bei einem Zusammenstoß mit einem E-Scooter ist am Freitag, den 17.07.2026, eine elfjährige Fußgängerin leicht verletzt worden. Nach bisherigen Erkenntnissen war die Arnsbergerin gegen 10:30 Uhr gemeinsam mit ihrer Schwester auf dem Gehweg der Hellefelder Straße in Richtung Sunderner Straße unterwegs. Auf Höhe eines papierverarbeitenden Betriebs wollte ein 14-jähriger E-Scooter-Fahrer an den beiden Mädchen vorbeifahren. Dabei berührte er die Elfjährige. Sie stürzte und zog sich leichte Verletzungen zu. Eine Behandlung durch den Rettungsdienst war nicht erforderlich. Der 14-Jährige hielt nach dem Zusammenstoß an und half der Gestürzten auf. Dann fuhr er weiter und er übergab kurze Zeit später dem Bruder des Mädchens seine Personalien, bevor er nach Hause fuhr. Die Polizei konnte ihn dort im Beisein seiner Erziehungsberechtigten antreffen. Bei der Kontrolle des E-Scooters stellten die Beamten fest, dass kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Gegen den Jugendlichen wurde deshalb ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen zum Unfall dauern an. Die Polizei weist darauf hin: E-Scooter dürfen grundsätzlich nicht auf Gehwegen gefahren werden. Erlaubt ist die Nutzung von Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen. Sind diese nicht vorhanden, muss auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Außerdem benötigen E-Scooter eine gültige Haftpflichtversicherung und ein entsprechendes Versicherungskennzeichen. Wer an einem Verkehrsunfall beteiligt ist, muss am Unfallort bleiben und die erforderlichen Feststellungen ermöglichen. Rückfragen von Medienvertretern bitte an: Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis Benedikt Teutenberg Telefon: 0291-9020-1140 E-Mail: Pressestelle.Hochsauerlandkreis@polizei.nrw.de