Gefährliche Alkoholfahrten enden für zwei E-Scooter-Fahrer mit Unfällen und schweren Verletzungen
Kassel-Oberzwehren und -Mitte:
Wie gefährlich Alkohol für die Lenker von E-Scootern ist, zeigte sich am Wochenende bei zwei Unfällen in Kassel-Oberzwehren und in der Kasseler Innenstadt. Beide Fahrer, ein 30 Jahre alter Mann und eine 33-jährige Frau, erlitten hierbei schwere, aber nicht lebensgefährliche Verletzungen, weshalb sie stationär in Krankenhäuser aufgenommen wurden. Gegen den Mann und die Frau wird nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs ermittelt.
Zunächst war es in der Nacht von Freitag auf Samstag zu dem schweren Unfall in der Heinrich-Plett-Straße gekommen. Nach derzeitigem Ermittlungsstand kollidierte der 30-jährige Fahrer des Elektrorollers gegen Mitternacht ohne Fremdeinwirkung mit einem am Fahrbahnrand geparkten VW Polo. Hierbei erlitt der Mann aus Kassel schwere Kopfverletzungen. Da ein Atemalkoholtest bei dem 30-Jährigen 2,7 Promille ergab, wurde ihm im Krankenhaus eine Blutprobe entnommen.
Auch bei dem zweiten Unfall, der sich in der Nacht zum Sonntag gegen 4:20 Uhr in der Frankfurter Straße ereignete, handelte es sich um einen Alleinunfall. Nach Angaben von Zeugen war die 33-Jährige aus Kiel mit dem E-Scooter in Schlangenlinien unterwegs, bis sie am Friedrichsplatz gegen den Bordstein stieß, daraufhin die Kontrolle über den Roller verlor und stürzte. Auch sie wurde mit schweren Verletzungen, unter anderem am Kopf, behandelt. Ein Atemalkoholtest bei der 33-Jährigen ergab 1,7 Promille, was eine Blutentnahme zur Folge hatte.
Für E-Scooter-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das bedeutet, dass Personen, die mit 0,5 bis 1,09 Promille fahren und keine alkoholbedingten Auffälligkeiten aufweisen, eine Ordnungswidrigkeit begehen und einen Bußgeldbescheid erhalten. Das sind normalerweise 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Bei Ausfallerscheinungen oder einem Unfall liegt schon ab 0,3 Promille eine Straftat vor, ab 1,1 Promille gilt die absolute Fahruntauglichkeit, sodass es sich immer um eine Straftat handelt.
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