Hund ohne Maulkorb ruft Bundespolizei auf den Plan – Besitzer mit mehreren Haftbefehlen gesucht

Am gestrigen Donnerstag, den 30.07.2026, alarmierte das Zugbegleitpersonal eines Intercity Express die Bundespolizei in Hildesheim. Ein Fahrgast hatte auf der Fahrt von Berlin in Richtung Hildesheim keinen vorgeschriebenen Maulkorb für seinen sogenannten Listenhund (Hunderassen, die häufig als gefährlich eingestuft sind), wodurch er den Zug nicht weiter nutzen durfte. Es stellte sich heraus, dass mehrere Justizbehörden nach dem 31-jährigen Deutschen fahndeten. Nachdem der Mann den Zug kurz nach seiner Ankunft in Hildesheim um 16 Uhr verlassen hatte, überprüften die Einsatzkräfte die Personalien des Mannes. Dabei stellten sie gleich mehrere offene Haftbefehle im polizeilichen Fahndungssystem fest. Der 31-Jährige war im Rahmen mehrerer Strafverfahren zu Geldstrafen in Höhe von insgesamt 6.400 Euro wegen gefährlicher Körperverletzung, Trunkenheit im Verkehr, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz verurteilt. Zusätzlich zu den Geldstrafen war er außerdem wegen einer weiteren Trunkenheitsfahrt im Verkehr und Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt 19 Monaten verurteilt worden. Da er jedoch die Geldstrafen nicht entrichten konnte, verlängerte sich seine Freiheitsstrafe um weitere 197 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Insgesamt muss der 31-Jährige nun für eine Dauer von mehr 25 Monaten in Haft. Die Bundespolizisten nahmen den Mann augenblicklich fest und führten ihn einer Justizvollzugsanstalt zu. Sein Hund wurde zuständigkeitshalber an die Feuerwehr Hildesheim übergeben. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Hannover Robert Dvorak Tel: 0174 610 5431 E-Mail: bpoli.hannover.presse@polizei.bund.de X @bpol_nord