BPOLI PW – GdpD POM: Arbeitsreiches Wochenende- viele Fahndungstreffer, Haftbefehle vollstreckt
Ein 29- jähriger Pole wurde bei der Einreisekontrolle im Regionalexpress 5352 Grambow-Löcknitz festgestellt und kontrolliert.
Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Kleve zur Festnahme/Strafvollstreckung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Der Mann konnte die geforderte Geldstrafe in Höhe von 1200,- EUR nicht zahlen und wurde in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz eingeliefert. Hier hat er jetzt eine 15- tägige Ersatzfreiheitsstrafe abzusitzen.
Des Weiteren war der Mann in fünf Fällen zur Aufenthaltsermittlung wegen des Besonders schwerem Fall des Diebstahls, Betrug, Vergewaltigung, Straßenverkehrsgefährdung und Diebstahl ausgeschrieben.
Ein 36- jähriger Pole wurde am ehemaligen Grenzübergang Pomellen als Mitreisender in einem FlixBus kontrolliert.
Hier bestand eine Fahndung durch die Staatsanwaltschaft Berlin zur Festnahme/Strafvollstreckung wegen Erschleichen von Leistungen.
Auch hier konnten die geforderte Geldstrafe in Höhe von 1200,- EUR sowie Verfahrenskosten in Höhe von 174,- EUR nicht bezahlt werden.
Die festgelegte Ersatzfreiheitsstrafe betrug in diesem Fall 60 Tage.
Eine weitere Fahndungsnotierung durch die Staatsanwaltschaft Berlin betraf eine Vermögensabschöpfung in Höhe von 5338,49 EUR. Ausschreibungsgrund: Betrug.
Es konnte kein Vermögen eingezogen werden. Der Mann sitzt jetzt in der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz.
Ein 35- jähriger Pole war ebenfalls Mitreisender in einem FlixBus. Auch er wurde in Pomellen kontrolliert.
Die Staatsanwaltschaft suchte ihn mit Haftbefehl wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Der Mann zahlte die geforderte Geldstrafe in Höhe von 1320,- EUR, eine Reststrafe in Höhe von 51,50 EUR sowie 135,- EUR Verfahrenskosten und konnte damit eine 11-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden.
Ein 28- jähriger Pole wurde am ehemaligen Grenzübergang Pomellen als Beifahrer eines polnischen PKW, in Fahrtrichtung Polen, angehalten und kontrolliert.
Die fahndungsmäßige Überprüfung der Person ergab eine Ausschreibung zur Festnahme/Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Auch hier wurden die Geldstrafe in Höhe von 1680,- EUR, 20,- EUR Reststrafe sowie Verfahrenskosten in Höhe von 91,50 EUR gezahlt.
Bei Nichtzahlung wäre eine 14- tägige Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt worden.
Die Staatsanwaltschaft Cottbus fahndete nach einem 51- jährigen Deutschen.
Ausschreibungsgrund: Betrug. Der Mann wurde in Pomellen im Rahmen der Einreiskontrolle festgestellt.
Durch Zahlung der geforderten Geldstrafe in Höhe von 1050,- EUR sowie 88,- EUR Verfahrenskosten konnte er eine 21- tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden und seine Reise fortsetzen.
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