BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle am Donnerstag, 6. August 2026

Am Donnerstagvormittag kontrollierte die Bundespolizei am Bahnhof Boisheim einen 34-jährigen Türken im Regionalexpress 13. Die fahndungsmäßige Überprüfung der Personalien ergab, dass der Reisende durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main aufgrund eines Vollstreckungshaftbefehls zur Festnahme wegen Betrugs sowie zur Vermögensabschöpfung ausgeschrieben war. Der Verurteilte hatte eine Ersatzfreiheitsstrafe von 45 Tagen zu verbüßen oder ersatzweise eine Geldstrafe in Höhe von 2700,00 Euro zuzüglich 198,50 Euro Verfahrenskosten zu entrichten. Weiterhin bestanden aufgrund eines Vollstreckungsauftrags zur Vermögensabschöpfung weitere Forderungen in Höhe von 1000,00 Euro. Der Mann konnte durch Zahlung der geforderten Geldstrafe die Ersatzfreiheitsstrafe abwenden und den Vollstreckungsauftrag zur Vermögensabschöpfung durch Zahlung erfüllen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen gestattete die Bundespolizei ihm die Weiterreise. Einen 52-jährigen Rumänen kontrollierte die Bundespolizei am Nachmittag bei der Einreise aus den Niederlanden auf der Autobahn 40 an der Anschlussstelle Wachtendonk als Fahrer eines in Frankreich zugelassenen Personenkraftwagens. In diesem Fall stellte die Bundespolizei fest, dass gegen den Mann zwei Vollstreckungshaftbefehle vorliegen. Die Staatsanwaltschaft Hof suchte ihn wegen Diebstahls. Der Rumäne musste noch eine Geldstrafe in Höhe von 3500 Euro bezahlen oder eine 25-tägige Haftstrafe verbüßen. Bei dem durch die Staatsanwaltschaft Dresden ausgestellten Haftbefehl wegen Diebstahls war noch eine Geldstrafe von 480 Euro zu begleichen oder eine 15-tägige Haftstrafe zu verbüßen. Der Verurteilte wurde vor Ort verhaftet und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen im Bundespolizeirevier Kempen zum Haftantritt in das Gefängnis Moers-Kapellen gebracht, da er die Geldstrafen nicht bezahlen konnte. Auf der Autobahn 3 reiste am Abend ein 34-jähriger Türke als Fahrgast in einem grenzüberschreitenden Reisebus auf der Fahrt von Amsterdam nach Dortmund in das Bundesgebiet ein. Ein durchgeführter Datenabgleich ergab, dass gegen den Reisenden ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dortmund wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorliegt. Demnach hatte der Gesuchte eine Geldstrafe in Höhe von 180,00 Euro zu bezahlen oder eine 18-tägige Freiheitsstrafe zu verbüßen. Der Verurteilte zahlte die fällige Geldstrafe bei der Bundespolizei ein und durfte anschließend seine Reise fortsetzen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Kleve Uwe Eßelborn Telefon: (02821) 7451-0 E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de Internet: Emmericher Straße 92-94 47533 Kleve Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.