Mehrere Verletzte nach E-Scooter-Unfällen

(FW) Gleich zweimal verletzten sich am Samstag und Sonntag Personen nach Verkehrsunfällen mit E-Scootern. In beiden Fällen waren mehr Menschen als erlaubt auf den Gefährten unterwegs. Nach aktuellen Erkenntnissen ereignete sich der erste Unfall am Samstag gegen 17:00 Uhr in Porta Westfalica. Hier fuhr eine 14-Jährige zusammen mit einer 18-Jährigen (beide aus Porta Westfalica) auf einem E-Scooter die Straße "Zur Lüchte" in Richtung Ravensburger Straße. Aus bislang ungeklärter Ursache kam die Jugendliche mit dem Roller in einer Linkskurve nach rechts von der Fahrbahn ab und kollidierte mit einer Leitplanke. Die beiden Mädchen stürzten und mussten von einer Rettungswagenbesatzung medizinisch versorgt und ins JWK gebracht werden. Während die jüngere Fahrerin leichte Blessuren davontrug, zog sich die ältere Mitfahrerin schwere Verletzungen zu. Der E-Scooter wurde sichergestellt. Ein weiterer Unfall ereignete sich in der Nacht zu Sonntag gegen halb drei in Minden. Hier waren den ersten Ermittlungen nach gleich drei Personen gleichzeitig auf einem Roller unterwegs. Eine 30-jährige Frau aus Minden fuhr auf der Lindenstraße in Richtung Schwichowall, während hinter ihr auf dem E-Scooter noch ein 34-Jähriger und ein 31-Jähriger mitfuhren (beide ebenfalls aus Minden). Aufgrund eines vermeintlichen Fahrfehlers stürzte die Fahrerin mitsamt ihren Beifahrern und zog sich leichte Verletzungen zu. Die beiden Männer blieben unverletzt. Während der Unfallaufnahme stellten die Polizeibeamten zusätzlich eine mögliche Alkoholisierung bei der 30-Jährigen fest. Diese bestätigte sich in einem durchgeführten Atemalkoholtest. Sie wurde für die Entnahme einer Blutprobe durch einen Arzt mit zur Wache nach Minden genommen. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auf einem E-Scooter grundsätzlich nur eine Person fahren darf. Die Mitnahme weiterer Personen ist nicht erlaubt und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Beide Unfälle zeigen, wie schnell zusätzliches Gewicht und eine veränderte Gewichtsverteilung zum Kontrollverlust führen können. Zudem gelten dieselben Promillegrenzen wie im Straßenverkehr. Auch auf dem E-Scooter ist das Fahren unter Alkoholeinfluss verboten. Rückfragen ausschließlich von Medienvertretern bitte an: Kreispolizeibehörde Minden-Lübbecke Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Thomas Bensch (TB), Tel. 0571/8866-1300 Felix Werner (FW), Tel. 0571/8866-1301 Nils Schröder (SN), Tel. 0571/8866-1302 Daniel Mendes (DM), Tel. 0571/8866-1300 Boris Tegtmeier (BT), Tel. 0571/8866-1300 E-Mail: pressestelle.minden@polizei.nrw.de Außerhalb der Bürozeit: Leitstelle Polizei Minden-Lübbecke Telefon: (0571) 8866-0