++ Verfahren gegen Eltern eingeleitet: Kinder auf E-Scootern ++ Zwei Leichtverletzte nach Abkommen von der A1 ++ Widerstand bei Gewahrsamnahme – Polizeibeamtin leicht verletzt ++
++ Verfahren gegen Eltern eingeleitet: Kinder auf E-Scootern ++
Rotenburg. Am Samstagnachmittag leitete die Polizei Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Eltern von zwei Kindern ein, nachdem diese mit E-Scootern im öffentlichen Verkehrsraum unterwegs waren. Nun wird geprüft, ob die Eltern die Fahrten zugelassen haben.
Die Nutzung von E-Scootern ist in Deutschland erst ab einem Alter von 14 Jahren erlaubt. Eine Fahrerlaubnis ist zwar nicht erforderlich, dennoch gelten für die Fahrzeuge besondere gesetzliche Vorgaben. Dazu gehört insbesondere, dass Kinder unter 14 Jahren E-Scooter nicht im öffentlichen Verkehrsraum führen dürfen.
++ Zwei Leichtverletzte nach Abkommen von der A1 ++
BAB 1/Gyhum. Am Sonntagnachmittag kam ein 72-jähriger Fahrer eines Daimler zwischen den Anschlussstellen Elsdorf und Bockel in Fahrtrichtung Bremen aus bislang ungeklärter Ursache von der Autobahn ab.
Das Fahrzeug geriet in den Grünstreifen und kam schließlich im Graben zum Stillstand. Die Feuerwehr musste die Fahrzeugtüren öffnen, um den 72-Jährigen und seine 74-jährige Beifahrerin aus dem Fahrzeug zu retten.
Beide Insassen erlitten leichte Verletzungen und wurden medizinisch versorgt.
++ Widerstand bei Gewahrsamnahme - Polizeibeamtin leicht verletzt ++
Rotenburg-Unterstedt. In der Nacht zum Samstag musste die Polizei gegen 02.10 Uhr einen 42-jährigen Mann nach einem Vorfall häuslicher Gewalt in Gewahrsam nehmen. Hierbei leistete der Beschuldigte Widerstand. Der Mann wurde daraufhin zu Boden gebracht und fixiert.
Dabei wurde eine 34-jährige Polizeibeamtin leicht verletzt, blieb jedoch dienstfähig. Der Beschuldigte stand zum Zeitpunkt des Vorfalls unter Alkoholeinfluss. Gegen ihn wird nun unter anderem wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt.
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