BPOL NRW: Bei der Ausreise nach Antalya – Bundespolizei vollstreckt zwei Haftbefehle
Bei grenzpolizeilichen Ausreisekontrollen nach Antalya haben Einsatzkräfte der Bundespolizei am Flughafen Münster/Osnabrück zwei Haftbefehle vollstreckt.
Am frühen Donnerstagmorgen (17.September) überprüften die Beamten die Personalien eines rumänischen Staatsangehörigen und stellten dabei fest, dass der 30-Jährige durch die Staatsanwaltschaft Krefeld per Haftbefehl gesucht wurde.
Das Amtsgericht Krefeld hatte den Mann im Dezember 2024 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt. Die Geldstrafe wurde nicht bezahlt, woraufhin die Staatsanwaltschaft den Haftbefehl erließ. Zur Vermeidung einer 20-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe bezahlte der Gesuchte die noch ausstehende Geldstrafe in Höhe 1600 Euro direkt vor Ort. Anschließend konnte er seine Reise fortsetzen.
Ebenfalls mit Haftbefehl gesucht wurde ein 52-jähriger Rumäne, der bereits am Dienstag (15. September) in die Türkei reisen wollte. Wegen eines Raubes wurde der Gesuchte im September 2025 vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt. Da er den geforderten Betrag aber auch vor Ort nicht bezahlen konnte, lieferten die Bundespolizisten den Mann zur Verbüßung einer 25-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt ein.
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