Polizeikräfte stellen flüchtigen E-Scooterfahrer
Unversicherte E-Scooterfahrt unter Drogeneinfluss
Polizisten haben am Dienstagmittag (22. September) einen E-Scooterfahrer (39) in Hürth gestoppt. Er steht im Verdacht, unter dem Einfluss von Drogen und ohne Fahrerlaubnis einen unversicherten E-Scooter gefahren zu haben.
Gegen 14 Uhr beabsichtigten Polizeikräfte einen E-Scooterfahrer auf der Kölner Straße im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle anzuhalten. Der Mann versuchte zunächst, sich der Kontrolle zu entziehen und fuhr mit hoher Geschwindigkeit weiter. Auf einem Feldweg stoppten die Beamten den Beschuldigten schließlich. Während der Kontrolle stellten sie Reste von weißem Pulver unter der Nase des E-Scooterfahrers fest . Ein Drogentest reagierte positiv auf Marihuana und Amphetamine.
Zusätzlich stellten die Polizisten fest, dass die Geschwindigkeit des E-Scooters mit einer Fernbedienung erhöht werden konnte und dass der E-Scooter kein Versicherungskennzeichen hatte. Eine für diesen umgebauten E-Scooter nunmehr erforderliche Fahrerlaubnis, besaß der Beschuldigte nicht.
Die Einsatzkräfte ordneten eine Blutprobe an, die ein Arzt in einem Krankenhaus entnahm. Zudem wurden fertigten die Einsatzkräfte mehrere Strafanzeigen.
Die Beamtinnen und Beamten des Verkehrskommissariats haben die Ermittlungen aufgenommen.
Wer alkoholisiert oder unter dem Einfluss von Drogen fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere. E-Scooter sind Elektrokleinstfahrzeuge, bei deren Nutzung die gleichen Regeln bezüglich des Alkohol- und Betäubungsmittelkonsums gelten, wie bei anderen Kraftfahrzeugen, beispielsweise dem Auto. Das Führen von E-Scootern im öffentlichen Verkehrsraum unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen führt daher in der Regel zu entsprechenden Ermittlungsverfahren.
Grundsätzlich sind in Deutschland nur E-Scooter für den Verkehr zugelassen, die auf 20 km/h gedrosselt sind. Wurde die Drosselung manipuliert, damit der E-Scooter auch höhere Geschwindigkeiten erreichen kann, entfällt deren Straßenzulassung. Die E-Scooter dürfen dann nicht mehr geführt werden (ob mit oder ohne Fahrerlaubnis). (rei)
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