35-Jähriger flüchtet nach Verkehrsunfall schwer verletzt von Unfallstelle – Blutprobe

Ein Zeuge meldete der Polizei am frühen Sonntagmorgen (25. Oktober 2026) gegen 4:30 Uhr, dass sich ein stark beschädigtes Auto mittig auf den Schienen im Bereich "Auf der Kempener Platte"/ Sankt-Töniser-Straße befinde. Ein Fahrzeugführer sei aber nicht am Unfallort. Vor Ort konnten die Beamten dann im Gleisbereich einen stark beschädigten Pick-up auffinden, der sich offenbar überschlagen hatte. Aufgrund des Schadensbildes am Fahrzeug war nicht auszuschließen, dass der Fahrer bei dem Unfall schwer verletzt worden war oder sich in einer hilflosen Lage befindet. Sofort begannen die Einsatzkräfte mit der Fahndung im Nahbereich. Dort konnte der Fahrer aber nicht gefunden werden. Weitere Ermittlungen ergaben, dass es sich bei dem Gesuchten um einen 35-jährigen Mann aus Tönisvorst handelt. Zur weiteren Fahndung wurde auch ein Polizeihubschrauber angefordert. Der 35-Jährige konnte schlussendlich schwer verletzt an seiner Wohnanschrift angetroffen werden. Er wurde notärztlich versorgt und anschließend zur Weiterbehandlung in ein Krankenhaus gebracht. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest verlief positiv. Dem 35-Jährigen wurde deshalb eine Blutprobe entnommen. Die Auswertung der Spurenlage vor Ort ergab, dass der 35-Jährige mit seinem Pick-up die Sankt-Töniser-Straße stadtauswärts befuhr. Wenige Meter vor der Kreuzung mit der Straße "Auf der Kempener Platte" kam er aus ungeklärter Ursache von der Fahrbahn ab, fuhr gegen einen Bordstein und weiter auf den Grünstreifen. Anschließend kollidierte er mit einem Verkehrsschild und wurde auf die Bahntrasse geschleudert. Dort prallte er gegen einen Starkstrommast. Danach flüchtete der Fahrer zu Fuß. Für die Dauer der Unfallaufnahme wurde die Sankt-Töniser-Straße zwischen "Auf der Kempener Platte" und der Oberbenrader Straße vollständig gesperrt. Den Fahrer erwartet nun ein Strafverfahren wegen Verkehrsunfallflucht (§142 StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs aufgrund von Alkoholkonsum (§315 StGB) und des Verdachts des Einzelrennens (§315 d StGB). (284) Rückfragen von Journalisten bitte an: Polizeipräsidium Krefeld Pressestelle: 02151 634 1111 oder außerhalb der Bürozeiten: Leitstelle 02151 634 0 E-Mail: pressestelle.krefeld@polizei.nrw.de