Polizeikräfte kontrollierten E-Scooterfahrer

Hinweise der Polizei Die Polizei Rhein-Erft-Kreis hat am Montag (26. Oktober) in Brühl und am Dienstag (27. Oktober) in Bergheim E-Scooterfahrer kontrolliert. Aus gegebenem Anlass erinnert die Polizei erneut: E-Scooter sind Elektrokleinstfahrzeuge. Bei der Nutzung gelten dieselben Regeln bezüglich des Alkohol- und Betäubungsmittelkonsums, wie bei anderen Kraftfahrzeugen, beispielsweise dem Auto. Eine Fahrt im öffentlichen Verkehrsraum ist erst ab Vollendung des 14. Lebensjahrs erlaubt. Bergheim: Laut ersten Erkenntnissen war ein E-Scooterfahrer am Dienstag gegen 16.30 Uhr im Bereich der Straße "Im Wohnpark" unterwegs. Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle hielt eine Polizistin den 22-Jährigen auf einem Zweirad an. Dabei fielen ihr gerötete Augen auf. Der Verdächtige gab an einige Tage zuvor Marihuana konsumiert zu haben. Ein Drogenvortest zeigte den Konsum von Cannabis an. Ein Arzt entnahm auf Anordnung bei dem Mann eine Blutprobe. Die Beamtin untersagte dem 22-Jährigen die Weiterfahrt und fertigte eine Ordnungswidrigkeitenanzeige. Brühl: Am Montag fuhr ein 10-Jähriger gegen 14 Uhr mit einem E-Scooter auf der Clemens-August-Straße. Ein Polizist bemerkte das Kind und stoppte es. Bei der Kontrolle stellte der Beamte fest, dass der E-Scooter kein gültiges Versicherungskennzeichen hat und laut ersten Erkenntnissen schneller fahren konnte, als die zulässigen 20 km/h. Weitere Einsatzkräfte brachten den Jungen und den E-Scooter zu der Erziehungsberechtigten. Die nunmehr Beschuldigte muss sich nun in einem Verfahren unter anderem wegen des Verdachts des Zulassens des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis sowie wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten. Die Ermittlungen haben die Beamtinnen und Beamten des Verkehrskommissariats übernommen. Regeln zu E-Scootern - Tipps der Polizei: - E-Scooterfahrende dürfen nur dann auf der Fahrbahn oder außerorts auf einem Seitenstreifen fahren, wenn baulich angelegte Radwege oder Radfahrstreifen fehlen - E-Scooterfahrende dürfen nur alleine auf dem Roller fahren - Elektrokleinstfahrzeuge dürfen die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 20 km/h nicht überschreiten (sc)Rückfragen von Medienvertretern bitte an: Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 02271 81-3305 Fax: 02271 81-3309 Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de