Kreis Viersen: Halloween steht vor der Tür – Tipps der PolizeiKreis Viersen: Halloween steht vor der Tür – Tipps der Polizei

Eigentlich ist es ganz einfach: Was erlaubt ist, ist erlaubt - was verboten ist, bleibt verboten. Darin unterscheidet sich Halloween nicht von anderen Tagen im Jahr. Fehlgeleitete Brauchtumsrituale sowie übermäßiger Alkoholkonsum stellen dabei keinen Freibrief für schlechtes oder sogar strafbares Benehmen dar. Die Polizei ist keine Spaßbremse! Im Gegenteil, die Einsatzkräfte möchten allen Bürgerinnen und Bürgern ein unbeschwertes Feiern ermöglichen. Aber auch in diesem Jahr werden wir durch konsequentes Einschreiten Straftaten verhindern. Die Grenzen des Erlaubten sind schnell überschritten. Das Bewerfen von Menschen und Gegenständen mit Eiern, das Beschmieren von Wänden und Autos wird die Polizei im Kreis Viersen nicht tolerieren. Böller oder Feuerwerk haben an Halloween nichts zu suchen. Beides ist verboten. Wer gedankenlos damit umgeht, oder es sogar "cool" findet, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch seine Mitmenschen. Pyrotechnik kann schwere Verletzungen hervorrufen oder schwerwiegende Brände verursachen. Wer sich gruselig verkleiden möchte - kein Problem. Allerdings sind Waffen und auch echt aussehende Attrappen, sogenannte Anscheinswaffen, keine Accessoires, die ein Kostüm aufpeppen, sie sind - Sie ahnen es schon - verboten. Und wichtig ist noch: Nicht alle Menschen mögen Halloween. Also feiern Sie mit den Menschen, die feiern wollen und lassen Sie die Leute in Ruhe, die Ihre Ruhe haben wollen. Wer Gewalt oder andere Straftaten beobachtet, ruft bitte sofort die 110 an. Die Polizei Viersen wird am Samstag verstärkt im Einsatz sein und dafür sorgen, dass Halloween für die Bürgerinnen und Bürger ein schaurig-schönes, aber vor allem friedliches Fest bleibt. Wer sich nicht an die Regeln hält, für den kann der Abend gruselig und vor allem auch teuer werden. /hei (955) Rückfragen bitte an: Pressestelle Kreispolizeibehörde Viersen Telefon: 02162/377-1191 pressestelle.viersen@polizei.nrw.de