Munster/Bispingen/Wietzendorf: E-Scooter-Kontrollen

30.10.2026 / E-Scooter-Kontrollen Munster/Bispingen/Wietzendorf: Mit rund zwei Dutzend Einsatzkräften führte die Polizei am Freitag zwischen 12:00 Uhr und 17:00 Uhr umfangreiche Kontrollen im Bereich Munster sowie in Bispingen und Wietzendorf durch. Ein besonderer Schwerpunkt lag dabei auf E-Scootern. Insgesamt kontrollierten die Einsatzkräfte, die zum Teil auch in ziviler Kleidung unterwegs waren, über 70 E-Scooter. Dabei wurden zahlreiche Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, unter anderem wegen Handyverstößen sowie baulicher oder technischer Mängel. Besonders auffällig waren zwei E-Scooter, deren zulässige bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 22 km/h deutlich überschritten wurde. Ein Fahrzeug zeigte auf dem Tacho eine Geschwindigkeit von rund 35 km/h an, ein weiterer E-Scooter erreichte sogar 80 km/h. Beide Fahrzeuge wurden sichergestellt. In diesem Zusammenhang leiteten die Einsatzkräfte auch Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein. Zudem untersagten die Einsatzkräfte zwei weiteren jungen E-Scooter-Fahrern die Weiterfahrt und informierten deren Erziehungsberechtigte. Beide hatten das vorgeschriebene Mindestalter von 14 Jahren noch nicht erreicht. Ebenfalls stellten die Polizeikräfte einen E-Scooter sicher, der zur Fahndung ausgeschrieben war. Das Fahrzeug stand im Zusammenhang mit einem Diebstahl in Munster aus dem vergangenen Jahr. Der aktuelle Nutzer gab an, den E-Scooter erst vor kurzer Zeit erworben zu haben. Auch das Thema "Kinder-E-Scooter" spielte bei den Kontrollen eine Rolle. In zwei Fällen stellten die Einsatzkräfte entsprechende Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr fest. Die als "Kinder-E-Scooter" angebotenen Fahrzeuge sind in der Regel nicht für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Ihnen fehlen insbesondere die erforderliche Betriebserlaubnis und der notwendige Versicherungsschutz. Eine Nutzung auf Straßen, Rad- oder Gehwegen ist daher nicht erlaubt. Solche Fahrzeuge dürfen ausschließlich auf geeigneten Privatgrundstücken gefahren werden. Näheres zu diesem Thema ist einer im September veröffentlichten Pressemitteilung zu entnehmen (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/59460/6353286). Die Ergebnisse der Kontrollen zeigen, dass E-Scooter insbesondere bei Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden weiterhin ein wichtiges Thema sind. Dabei werden sowohl die möglichen Gefahren als auch die rechtlichen Folgen häufig unterschätzt. Besonders problematisch wird es, wenn E-Scooter technisch verändert werden und plötzlich Geschwindigkeiten erreichen, die weit über das hinausgehen, wofür sie ursprünglich vorgesehen sind. Die Polizei wird daher auch künftig entsprechende Kontrollen durchführen und bei festgestellten Verstößen konsequent einschreiten. Gleichzeitig richtet sich der Appell an Eltern und Erziehungsberechtigte: Informieren Sie sich gemeinsam mit Ihren Kindern darüber, welche Regeln für E-Scooter gelten und welche Fahrzeuge überhaupt im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden dürfen. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Heidekreis Tarek Gibbah Telefon: +49 5191 9380-104 E-Mail: pressestelle@pi-hk.polizei.niedersachsen.de