20261104.1 Kreis Pinneberg / Kreis Segeberg – Zahlreiche Verkehrsverstöße mit E-Scootern und Pedelecs

Am Wochenende haben Polizeistreifen wiederholt mehrere Verkehrsverstöße mit E-Scootern und mittlerweile auch mit nicht zulassungsfähigen Pedelecs festgestellt, teilweise durch Kinder und Jugendliche. Die Polizei bittet Eltern ausdrücklich sich gemeinsam mit ihrem Nachwuchs vor der Teilnahme am Straßenverkehr über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren und gibt Hilfestellung. Kreis Pinneberg Elmshorn - Am frühen Samstagmorgen (31.10.2026) verunfallte um 05:40 Uhr ein 28-jähriger Deutscher auf einem E-Scooter mit über 1,5 Promille in der Klaus-Groth-Promenade und verletzte sich leicht. Zudem räumte der Elmshorner den Konsum von Cannabis ein. Am Sonntagvormittag (01.11.2026) kurz nach 11:00 Uhr wollte eine Streife den Fahrer eines E-Scooters darauf hinweisen, dass dieser entgegen der Fahrtrichtung auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg der Friedensallee unterwegs war. Zudem nutzte der junge Mann während der Fahrt das Smartphone. Die Anhalteaufforderung der Beamten ignorierte der 15-Jährige aus Elmshorn bis die Einsatzkräfte ihn durch Querstellen des Streifenwagens stoppten. Im Rahmen der anschließenden Kontrolle ergab sich auch hier der Verdacht auf die Beeinflussung durch THC. In beiden Fällen entnahm ein Arzt auf Anordnung der Beamten eine Blutprobe. Zudem leiteten die Beamten Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. An dieser Stelle sei hingewiesen, dass beim Führen von E-Scootern dieselben Promillewerte gelten, wie bei allen anderen Kraftfahrzeugen. Pinneberg - Am Samstagabend (31.10.26) stoppte eine Streife kurz vor 19:00 Uhr einen 12-jährigen Pinneberger gemeinsam mit dessen Freundin in der Elmshorner Straße auf einem E-Scooter, da die Kinder unzulässiger Weise zu zweit auf dem Roller unterwegs waren. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der Fahrer nicht alt genug und der E-Scooter nicht versichert war. Das Mindestalter zum Führen von E-Scootern beträgt 14 Jahre. Die Polizisten nahmen die Kinder mit zur Dienststelle und übergaben sie an die Eltern. Auch der Mutter des Zwölfjährigen droht ein Strafverfahren, da sie als Halterin die Benutzung ohne erforderliche Haftpflichtversicherung zugelassen hat. Halstenbek - Freitagmittag (30.10.26) verunfallte um kurz nach 13 Uhr ein E-Scooter in der Gärtnerstraße. Nach den bisherigen Erkenntnissen befuhr eine 14-Jährige aus Hamburg unzulässig den Gehweg der Gärtnerstraße und kollidierte mit dem aus einer Grundstückseinfahrt kommenden Pkw eines 24-jährigen Pinnebergers (syrisch). Die Jugendliche verletzte sich leicht. E-Scooter dürfen nicht auf Gehwegen fahren, auf Radwegen grundsätzlich der in Fahrtrichtung rechtsgelegene. Kurz vor 19:00 Uhr am Freitag stoppte eine Streife einen 10-Jährigen in der Poststraße in Halstenbek auf einem umgangssprachlich genannten "Kinder-E-Scooter", der mit 16 km/h (laut Hersteller) im öffentlichen Straßenverkehr nicht benutzt werden darf, sondern nur auf Privatgelände. Wie so häufig waren sich sowohl der Junge als auch dessen Vater darüber nicht bewusst. Dennoch droht hier Fahrer und Halter ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Am frühen Montagmorgen (02.11.26) um 01:30 Uhr bemerkte eine Streife einen trotz Anstieg auffällig konstant fahrenden Fahrradfahrer in der Hartkirchener Chaussee, der nicht in die Pedale trat. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der 52-jährige Hamburger (ägyptisch) die Geschwindigkeit mit einem Gasgriff regulieren konnte. Laut Display soll das Zweirad bis zu 49 km/h fahren können. Ein derartiges Pedelec ist in Deutschland nicht zulassungsfähig, wird aber insbesondere online verkauft und von ahnungslosen Kunden erworben. Dem Fahrer droht dennoch ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Kreis Segeberg Bad Segeberg - Am Freitagnachmittag (30.10.2026) stoppten Polizisten "Am Landratspark" eine 20-jährige Deutsche auf einem E-Scooter, da das Versicherungskennzeichen abgelaufen war. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein. Am Samstagabend (31.10.2026) provozierten vier junge E-Scooter-Fahrer eine Streifenwagenbesatzung am Kirchplatz, missachteten die Anhalteaufforderung und entzogen sich immer wieder der Kontrolle. Schließlich gelang es den hinterherlaufenden Beamten einen der E-Scooter festzuhalten, wobei der junge Fahrer stürzte. Die Polizisten leiteten gegen den 14-jährigen Bad Segeberger ein Strafverfahren unter anderem wegen verbotenem Kraftfahrzeugrennens ein, stellten den Roller sicher und übergaben den Jugendlichen an seine Eltern. Die Ermittlungen zu den drei Flüchtigen dauern an. Im Rahmen der diesbezüglichen Fahndung stoppte eine andere Streife in der Kirchstraße einen 15-jährigen Bad Segeberger auf einem E-Roller. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Roller als gestohlen gemeldet und mit einer unechten Versicherungsplakette versehen war. Auch hier fertigten die Einsatzkräfte eine Strafanzeige, stellten den E-Scooter sicher und übergaben den Jugendlichen an die Eltern. Norderstedt - Am Freitagmorgen (30.10.2026) bemerkte eine Streifenwagenbesatzung ein E-Bike im Mühlenweg, dass laut Tacho des Einsatzfahrzeugs mit ungefähr 55 km/h unterwegs war. Zudem trat der Fahrer des Zweirades nicht in die Pedale. Im Rahmen der anschließenden Kontrolle behauptete der 40-jährige Deutsche aus dem Umland, dass sein E-Bike lediglich 25 km/h fahren würde. Aufgrund des Verdachts des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Fahrens ohne Fahrerlaubnis beschlagnahmten die Beamten das Zweirad und leiteten ein Strafverfahren ein. Ein derartiges Pedelec ist in Deutschland nicht legal. Die Polizei fordert Eltern eindringlich auf, dem eigenen Nachwuchs nicht unbegleitet einen E-Scooter zur Verfügung zu stellen, sondern sich gemeinsam über die damit einhergehenden Regeln auseinanderzusetzen. Nicht nur dem minderjährigen Fahrzeugführer, auch dem Halter bzw. in der Regel den Eltern können Strafverfahren drohen. Im Falle von Tuning und damit einhergehenden Verkehrsunfällen bzw. Personen- und Sachschäden können neben den strafrechtlichen Folgen auch hohe Regressforderungen seitens der Versicherungen entstehen. Zudem kann sich der Führerscheinerwerb durch vermeintliche Jugendsünden verzögern. Beim Kauf von Elektrokleinstfahrzeugen und Pedelecs ist unbedingt auf das Vorhandensein einer Straßenzulassung zu achten. Insbesondere im Onlinehandel werden regelmäßig auch Fahrzeuge ohne Zulassung angeboten, die nicht für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr zulässig sind und entsprechend nur außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums genutzt werden dürfen, z.B. auf Privatgelände - hierzu zählen auch sogenannte Kinder-Scooter! Erst im Kleingedruckten finden sich entsprechende Hinweise. Das Versicherungsjahr beginnt jedes Jahr am 01. März. In der Regel verlängern sich die Kfz-Haftpflichtversicherungen nicht automatisch wie bei Pkw, so dass durch die Halter jedes Jahr eine neue Versicherungsplakette beschafft und angebracht werden muss. Dies wird regelmäßig vergessen und stellte bei einer anschließenden Nutzung einen Verstoß gegen § 6 Pflichtversicherungsgesetz dar (Straftat), sowohl durch den Fahrer als auch den Halter! Die Landespolizei Schleswig-Holstein stellt zudem einen Flyer mit den wichtigsten Regeln und Hinweisen im Zusammenhang mit E-Scootern zur Verfügung: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/POLIZEI/Verkehrssicherheit/Verhaltenstipps/EScooter/flyer_E_Scooter.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Bad Segeberg - Pressestelle - Dorfstr. 16-18 23795 Bad Segeberg Lars Brockmann Telefon: 04551-884-2022 Handy: 0151-11717416 E-Mail: pressestelle.badsegeberg@polizei.landsh.de