Vom Drive-In ins Polizeigewahrsam
Am Donnerstagabend (05.11.) wandte sich ein Verkehrsteilnehmer gegen 23:45 Uhr an den Polizei-Notruf, da ihm soeben in dem Drive-In-Schalter eines Schnellrestaurants an der Mülheimer Straße ein anderer Verkehrsteilnehmer aufgefahren war. Daraufhin begab sich eine Streifenwagenbesatzung zur Unfallörtlichkeit, die dann im Moment ihres Eintreffens beobachten konnten: Der Unfallverursacher war gerade im Begriff, seinen Pkw rückwärts aus dem Drive-In zu setzen und davonzufahren. Nach ca. 100 Metern beendet er seine Fahrt jedoch wieder auf einem Parkplatz und versuchte nun, mit schwankendem Gang weiter zu Fuß zu flüchten. Dies konnte durch die Einsatzkräfte verhindert werden. Der Mann gab ihnen gegenüber an, dass nicht er, sondern sein Cousin das Fahrzeug geführt habe, der vor wenigen Sekunden davongerannt sei.
Im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme stellten sich diverse Unstimmigkeiten heraus. So verfügte der 30-Jährige nicht über eine Fahrerlaubnis, und auch der von ihm geführte Geländewagen war nicht zugelassen. Ferner befanden sich an dem Fahrzeug Kennzeichen, die eigentlich an ein anderes Fahrzeug gehörten. Darüber hinaus erhärtete sich vor Ort weiter der Verdacht, dass der 30-Jährige unter dem Einfluss von Alkohol stand. Er wurde daher auf eine Polizeiwache gebracht, wo ihm durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen wurde.
Auf der Polizeiwache fing der 30-Jährige nun an, zu randalieren, die Beamtinnen und Beamten zu bedrohen und sich gegen die polizeilichen Maßnahmen zu wehren. Daher musste er auch den Rest der Nacht in der Wache verbleiben, allerdings im Polizeigewahrsam. Nun wird gegen ihn ermittelt wegen Verkehrsunfallflucht, Urkundenfälschung, Fahren ohne Pflichtversicherung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren unter dem Einfluss von Alkohol.
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