Bundesland Polizei Hamburg



170629-6. Verwaltungsgericht Hamburg entscheidet: Mahnwache in der Hamburger Innenstadt bleibt während des G20-Treffens einstweilen verboten

Hamburg (ots) - Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom heutigen Tag (3 E 6431/17) den einstweiligen Rechtschutzantrag des Veranstalters der Mahnwache "Pro-Erdogan-Demo!" gegen die Allgemeinverfügung der Versammlungsbehörde abgelehnt. Damit bleibt die Kundgebung, die für de Weiterlesen

170629-5. Die Versammlungsbehörde lädt Anmelder des „Protestcamps“ für den heutigen Tag zu einem Kooperationsgespräch ins Polizeipräsidium ein

Hamburg (ots) - Das Gericht hat gestern in einer für die Polizei Hamburg nachvollziehbaren Entscheidung deutlich gemacht, dass das G20-Protestcamp vorsorglich dem Versammlungsrecht zu unterstellen sei. Gleichzeitig ist die Versammlungsbehörde allerdings mit einem angemessenen Entscheidun Weiterlesen

170628-6. Bundesverfassungsgericht sieht Versammlungscharakter: Camp wird aber nicht erlaubt, sondern Versammlungsbehörde hat weiten Entscheidungsspielraum einschließlich Untersagung

Hamburg (ots) - Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass über das Protest-Camp eine versammlungsrechtliche Entscheidung getroffen werden muss. Eine Erlaubnis des Camps im Stadtpark ist damit ausdrücklich nicht verbunden. Vielmehr ist der Versammlungsbehörde ein weiter Entschei Weiterlesen

170628-5. Verwaltungsgericht Hamburg entscheidet: Die Stadt ist einstweilen nicht verpflichtet, das geplante Protestcamp im Altonaer Volkspark gegen das G 20 – Treffen zu dulden

Hamburg (ots) - Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit dem heute veröffentlichten Beschluss (6 E 6478/17) einen einstweiligen Rechtsschutzantrag des Veranstalters sowie eines Mitorganisators des geplanten Protestcamps im Altonaer Volkspark abgelehnt. Dieser Antrag hatte zum Ziel, die Frei Weiterlesen

170628-4. Das Verwaltungsgericht Hamburg entscheidet: Kundgebung „G 20 – not welcome“ darf einstweilen das Heiligengeistfeld nicht für die Abschlusskundgebung nutzen

Hamburg (ots) - Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss am heutigen Tag (20E 6320/17) den einstweiligen Rechtsschutzantrag des Veranstalters der Kundgebung "G 20 - not welcome", das Heiligengeistfeld am 8. Juli 2017 ab 16 Uhr für die Abschlusskundgebung zu nutzen, abgelehnt. Dami Weiterlesen