Wechselpflicht für Versicherungskennzeichen am 01.03.2025 (Symbolfoto im Anhang)
Landkreis Cuxhaven. Wie in jedem Jahr so steht auch in diesem Jahr mit dem Monatswechsel von Februar auf März die Wechselpflicht der Versicherungskennzeichen an.
Diese Kennzeichen, z.B. für Kleinkrafträder (Roller), E-Scooter und E-Bikes sowie so genannte Microcars, müssen jedes Jahr zum identischen Stichtag zusammen mit der Erneuerung der jeweiligen Versicherung gewechselt werden.
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