BPOLI EF: Vermeintlicher Berufsstand schützt vor Strafe nicht.
Gegen Mitternacht bekam es die Bundespolizei mit einem Fahrgast zu tun, der ohne Ticket die Beförderungsleistung eines Schnellfahrzuges auf dem Weg von Frankfurt am Main nach Erfurt erschlichen hat. Der ticketlose Mann wurde bei Ankunft des ICE im Hauptbahnhof Erfurt von der Bundespolizei übernommen.
Die strafrechtliche Belehrung wäre bei diesem Mann fast überflüssig gewesen, da er doch vehe Weiterlesen