BPOL NRW: Korrektur zu „Kölner Lichter – Bundespolizei erlässt Allgemeinverfügung“
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250828_BPOLDSTA_Plakat_Waffenverbotszone_Köln_A3_PRESS_ohneAnschnitt.pdfPDF - 1,5 MB
Bei der am 27. August um 12:26 Uhr veröffentlichten Pressemitteilung zur Allgemeinverfügung zur Veranstaltung "Kölner Lichter" wurde fälschlicherweise von einem Glasflaschenverbot gesprochen.
Die Allgemeinverfügung bezieht sich jedoch nur auf das Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegen Weiterlesen