Bundespolizeidirektion München: Bundespolizeidirektion München erlässt temporäre Mitführverbote für gefährliche Gegenstände für die Hauptbahnhöfe Augsburg und Nürnberg
Für den Zeitraum ab 28. November 2025, 06:00 Uhr bis zum 4. Januar 2026, 24:00 Uhr erlässt die Bundespolizei Allgemeinverfügungen für die Hauptbahnhöfe Augsburg und Nürnberg. Dadurch wird dort das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art verboten.
Die Allgemeinverfügungen werden aufgrund regionaler Beg Weiterlesen