Bilanz der Bundespolizeidirektion Berlin zum Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen auf ausgewählten Bahnhöfen
Über die Verbote des Waffengesetzes hinaus untersagte die Bundespolizei das
Mitführen von gefährlichen Gegenständen (z. B. erlaubnisfreie Messer ab 6 cm Klingenlänge und Schlaggegenstände), die als Schlag- oder Stichwaffen eingesetzt werden können bzw. geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen.
Das Mitführverbot galt vom 7. Oktober 2024 bis zum 3. November 2024, jeweils tägli Weiterlesen