Bilanz der Bundespolizeidirektion Berlin zum Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen auf ausgewählten Bahnhöfen
Die Bundespolizei hat zur Erhöhung der objektiven und subjektiven Sicherheit der Bahnreisenden und vor dem Hintergrund der steigenden Gewaltdelikte sowie der Zunahme der Gewaltintensität im bahnpolizeilichen Zuständigkeitsbereich erneut ein Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen erlassen und Schwerpunkteinsätze zu dessen Überwachung durchgeführt.
Das mit einer Allgemeinverfügung er Weiterlesen